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Von Franz-Josef Möllenberg 13.08.2011 / Debatte

Klare Spielregeln als Alternative

Franz-Josef Möllenberg, 1953 in Hagen geboren, ist Vorsitze
Franz-Josef Möllenberg, 1953 in Hagen geboren, ist Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Das Portal lebensmittelklarheit.de, das Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) ins Leben gerufen hat, scheint ein Erfolg zu werden. Die Seite konnte in den ersten Tagen den Ansturm nicht bewältigen und hat – nach eigenen Angaben – bisher über 2500 Beschwerden erhalten. Auf den ersten Blick also ein großer Schritt in Sachen Verbraucherschutz. Doch Skepsis ist angebracht. Frau Aigners Kampagne für Klarheit und Wahrheit klingt ein wenig so, als ob heute im Bereich Lebensmittel nur gelogen und betrogen würde. Dem ist nicht so.

Auf dem Portal werden einzelne Produkte im Hinblick auf Verpackung, Deklaration usw. kritisiert. Dabei werden auch Produkte angeprangert, die allen gegenwärtigen Vorschriften des Lebensmittelrechts entsprechen. Den Herstellern steht es in diesem Fall frei, auf die Beschwerden zu reagieren. Tut der angeprangerte Hersteller dies, scheint dies ein Erfolg für die VerbraucherInnen zu sein. Aber: Nur dieser Hersteller hat etwas geändert. Und die übrigen Anbieter? Die müssen nichts ändern. Da wären klarere, verbindliche Spielregeln aus meiner Sicht die bessere Alternative.

Kein Verbraucher will beim Einkauf dauernd alle Deklarationen lesen müssen. Wenn z. B. Würste auf der Vorderseite als Kalbs-Wiener gekennzeichnet sind und muslimische Freunde zum Abendbrot kommen, dann würde einen ein großer Hinweis auf der Vorderseite freuen, dass die Kalbs-Wiener Schweinefleisch enthalten. Dabei dürfen Kalbs-Wiener – lebensmittelrechtlich völlig korrekt – aus nur 15 Prozent Kalbfleisch und aus 65 Prozent Schweinefleisch bestehen. Insofern gibt es sicher Verbesserungsbedarf bei manchen Kennzeichnungen.

Aber Frau Aigner hat nichts dazu gesagt, dass sie mit Initiativen für verbindliche Spielregeln für genauere Kennzeichnungen für alle Hersteller nachziehen will. So bleibt die Gefahr, dass einzelne Unternehmen angeprangert werden, ohne dass sich Grundlegendes ändert. Die Vorschriften für die Lebensmitteldeklaration sind umfassend. Der Eindruck, der mit dem Portal erweckt wird, ist, dass es keine Klarheit über z. B. den Inhalt von Lebensmitteln gäbe. Das ist falsch.

Im Übrigen ist die Frage, was VerbraucherInnen von Kennzeichnungen erwarten, nicht immer so einfach wie im Kalbs-Wiener-Beispiel. Erwartet man, dass ein Wiener Würstchen aus Wien kommt, dort hergestellt wird oder erwartet man einfach nur, dass sie die »langen dünnen« sind?

Und die Hersteller? Diese haben es offensichtlich versäumt, im notwendigen Maß selbst über die Fragen von Herstellung und Inhalten ihrer Produkte Transparenz herzustellen. Sonst wäre der Erfolg derartiger Portale nicht erklärbar. Allerdings: Werbung ist auch für Lebensmittel notwendig.

Notwendig wäre aus Sicht der NGG eine Verständigung über die Verbrauchererwartungen an eine Kennzeichnung und die Festlegung von verbindlichen Spielregeln für alle Anbieter. Das Portal funktioniert, ähnlich wie andere Seiten im Netz, die es schon seit Längerem gibt, ja nur über eine gewisse Skandalisierung. Fehlt diese, sinkt auch der Anreiz für die Hersteller, etwas zu ändern.

Bestimmte Dinge allerdings fehlen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. So wäre eine verbindliche Herkunftskennzeichnung bzw. die Angabe des Herstellungsorts und des tatsächlichen Herstellers sinnvoll. Dies würde den Verbrauchern und Verbraucherinnen die Möglichkeit geben, sich für einzelne Produkte – mehr als es jetzt möglich ist – unter dem Gesichtspunkt der Regionalität und der Frage, ob Hersteller soziale und ökologische Kriterien bei Herstellung und Bezug von Rohwaren einhalten, zu entscheiden.

Dass dem Verbraucher von einzelnen Anbietern Gelschinken, Analogkäse und Gammelfleisch serviert werden, bekämpft man wirksam nicht mit einem Portal im Internet, sondern mit klaren Vorschriften und Kontrolle. Und: Frau Aigner könnte sich, auch dies im Sinne des Verbraucherschutzes, für den von der Gewerkschaft NGG seit langem geforderten gesetzlichen Informantenschutz einsetzen. Das wäre ein großer Fortschritt.

Deshalb: mehr Transparenz, Informantenschutz und Herkunftskennzeichnung!

Streitfrage: Internetportal »Lebensmittelklarheit.de« – Transparenz oder Willkür?

Seit letztem Monat gibt es das Internetportal lebensmittelklarheit.de. Dort können Verbraucher Produkte melden, über die sie sich beschweren wollen. Wird der Konsument beim Kauf eines Produktes bewusst getäuscht – etwa durch falsche Angaben auf der Packung – werden nach einer Prüfung durch die Verbraucherzentrale Marken und Unternehmen öffentlich benannt. Ziel des Portals ist es nach eigener Darstellung, getäuschten Verbrauchern Informationen zur Produktkennzeichnung zu geben und Fragen zu Lebensmittelprodukten zu beantworten. Umgesetzt wird es von der Verbraucherzentrale Hessen und dem Verbra...

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1 Kommentar zu diesem Artikel

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  • Ani-metaber, 14. Aug 2011 19:31

    Verbraucherschutz oder Gewerkschaftler gegen Gemeinwohl und Strohmann für Betrug?

    Ich verstehe diesen Gewerkschaftler als Lobbyisten für eine Industrie, die wahrlich nicht in ersten Linie das Wohl von Menschen im Auge hat, die sich gesund und mit Vergnügen ernähren wollen. Was hat Herr Möllenberg dagegen, wenn auf Mogelpackungen, Falschaussagen und Fehlinformationen aufmerksam gemacht wird?
    Das da nicht auf einmal alle, die so verfahren, angeprangert werden?
    Das die Lebensmittelindustrie sich nicht darauf verlassen kann, dass sie die von ihr mit Lobbyarbeit in die Verbraucher- und Lebensmittelgesetze eingeflossenen „zulässigen“ Irreführungen ungeschmälert ausspielen kann?
    Ist ihm nicht bekannt, dass viele Hersteller gnadenlos jedes gesetzlich nicht erfasste oder gefasste Schlupfloch ausnutzen?

    Angesichts des riesigen Reklamerummels, dem selbst die Eigenmarken von Discountern in ihren Selbstanpreisungen darbieten, ist die Aussage die Aigner Kampagne „..klingt ein wenig so, als ob heute im Bereich Lebensmittel nur gelogen und betrogen würde..“ eine Verkehrung der alltäglichen Irreführung, die Werbung so gut wie immer mit sich bringt. Diese hat ohnehin nicht die Emanzipation des Einzelnen im Auge.
    Lug und Betrug sind die Grundbestandteile der Werbung, die so gut wie nie auf Risiken aufmerksam macht und auch dort Absatz sehen möchte, wo er eigentlich nur unerwünscht sein kann, die Bedarfe schaffen möchte, die bislang nicht vorhanden sind und die günstigere Alternativen selbstverständlich verschweigt.
    Bei der Werbung geht es doch kaum darum, auf Neuerungen aufmerksam zu machen, die eine Verbesserung des bisher Gekannten darstellen.

    Und ein Verbraucherportal steht den geäußerten Wünschen des Herrn Möllenberg nach „Transparenz, Informantenschutz und Herkunftskennzeichnung“ doch nicht entgegen, könnte höchstens unter zu geringen Rechten leiden.
    Für den Normalbürger ist jede Kleinschrift, die selbst ein gesunder Erwachsener nur mit Mühe bei hellem Tageslicht entziffern kann, ein Betrugsversuch.

    • Permalink

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