Sind Mietzahlungen doch steuerlich absetzbar?

Die Ausgaben für die Miete sind rechtlich gesehen grundsätzlich als Kosten der normalen Lebensführung anzusehen und können daher nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts anerkannt werden. Daher kommt für sie normalerweise keine Steuerermäßigung in Betracht. Etwas anderes gilt allerdings, wenn die bisher selbst genutzte Eigentumswohnung unbewohnbar wird und Mietkosten f...


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