Die Dresdner Staatsanwaltschaft keilt aus. Monate nach dem Naziaufmarsch am 19. Februar, bei dem es neben massenhaften Blockaden zu harten Auseinandersetzungen zwischen Polizei und antifaschistisch eingestellten Protestierern gekommen war – mit vielen Verletzten auf beiden Seiten –, ist nun André Schollbach, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Linksfraktion im Dresdner Stadtrat, in den Fokus geraten. Er soll Aktenteile aus einem Gerichtsverfahren an die Medien weitergegeben haben. Die Ermittler suchen ausgerechnet bei Journalisten Amtshilfe.
Für die Staatsanwaltschaft dürfte
Schollbach ein rotes Tuch sein: Am Abend des 19. Februar stürmte die Polizei das Dresdner »Haus der Begegnung«, in dem auch der Stadtvorstand der LINKEN sitzt. Schollbach erwirkte einen Beschluss vor dem Landgericht, nach dem die Razzia nicht rechtens war. Weil sich die Beamten auch noch in der Hausnummer irrten, wurde die Staatsanwaltschaft zu 5000 Euro Schadenersatz verurteilt – Rechtsanwalt war ebenfalls Schollbach.
Die Dresdner Behörden sahen sich noch schärferer Kritik ausgesetzt, als bekannt wurde, dass am 19. Februar die Verbindungsdaten von zehntausenden Menschen aufgezeichnet worden waren. Hunderttausende Datensätze liegen bei den Dresdner Behörden, auch von Abgeordneten, Journalisten und Anwälten, die wegen ihres Umgangs mit sensiblen persönlichen Daten als geschützte Berufsgruppen gelten. Kurz darauf wurde bekannt, dass die Behörden am 19. Februar einen so genannten IMSI-Catcher einsetzten – ein Gerät, mit dem in Echtzeit Mobilfunkdaten und Gespräche aufgezeichnet werden können. Den Einsatz der teuren Geräte hatten Staatsanwaltschaft und Politik zunächst vehement bestritten, nachdem immer neue Beweise in verschiedenen Zeitungen auftauchten, jedoch zugegeben.
André Schollbach hatte ND (Ausgabe vom 1. Juli) gesagt: »In meinem Besitz befindet sich ein Dokument vom sächsischen Landeskriminalamt, das den Einsatz eines IMSI-Catchers am 19. Februar belegt.« In der »Dresdner Morgenpost« war kurz darauf ein betreffendes Papier als Faksimile abgedruckt. Das dürfte für die Staatsanwaltschaft der Anlass gewesen sein, einen Zusammenhang zu konstruieren und gegen Schollbach nach Paragraf 353d Strafgesetzbuch (»Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen«) ein Verfahren zu eröffnen. Danach dürfen Anklageschriften oder Schriftstücke eines Verfahrens nicht veröffentlicht werden, bevor sie in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erörtert wurden. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe.
Schollbach wies die Vorwürfe als »absurd« zurück. »Hinsichtlich des Umgangs mit rechtsstaatlichen Standards sind in Sachsen bedenkliche Tendenzen festzustellen«, sagte er gegenüber ND. Tatsächlich ist schwer zu verstehen, warum ausschließlich gegen Schollbach ermittelt wird. Dem Vernehmen nach war das betreffende Papier als Teil einer anderen Akte mehreren Personen zugänglich, und auch auf einer Sitzung des Rechtsausschusses im Dresdner Landtag Ende Juni soll es kursiert sein. Warum nicht »gegen Unbekannt« ermittelt wird, ist kaum verständlich. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass nur gegen Schollbach ermittelt wird. Darüber hinaus wollte man sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Vorwürfe der sächsischen LINKEN, es gehe in erster Linie um die Einschüchterung eines aktiven Anwalts oder eine »Retourkutsche«, hatte die Staatsanwaltschaft in einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« zurückgewiesen.
Das Dresdner Landeskriminalamt hat nun im Fall Schollbach bei ND und anderen Zeitungen schriftlich angefragt, mit wem die Journalisten Kontakt hatten und welche Dokumente und Informationen man von wem erhalten habe. Überdies forderte das LKA Abteilung »Sonderfälle« die »freiwillige« Herausgabe der Papiere. Doch zumindest bei dieser Zeitung blieb das Dresdner Ansinnen ohne Erfolg. Die Anfrage könne inhaltlich nicht beantwortet werden, schrieb ND-Chefredakteur Jürgen Reents ans LKA – mit Verweis auf Grundgesetz Artikel 5, der die Meinungs- und Pressefreiheit regelt und damit auch den Schutz etwaiger Informanten: Ein Grundsatz, ohne den es eine freie und unabhängige Berichterstattung nicht geben könnte.
Das Bündnis »Nazifrei! - Dresden stellt sich quer« will am 18. Februar wieder den Naziaufmarsch blockieren. Aller Repression der vergangenen Jahre zum Trotz. Bereits der 13. Februar war in Dresden bei aller Kälte geprägt von Protest und Blockaden. Mehr
Innerhalb von vier Jahren hat die Berliner Polizei massenhaft Mobilfunkdaten von Handynutzern in Berlin ausgespäht. Autobrandstifter sollten so ermittelt werden - erfolglos. Dennoch sei diese Ermittlungsmethode üblich und rechtmäßig, heißt es offiziell. Bereits vor knapp einem Jahr ermittelte die Dresdener Staatsanwaltschaft per »Handygate« gegen Nazi-Protestierer im Rahmen von »Dresden Nazifrei«.
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