Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Suchen auf neues-deutschland.de:

Erweiterte Suche

Von Ines Wallrodt 03.09.2011 / Inland

Blockierer setzen auf Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot eines Blockadetrainings eingereicht

Was ist an einem Blockadetraining gefährlich? In diversen Städten haben Polizei und Gerichte Vorbereitungsaktionen von »Nazi-Blockaden« verboten, auch in Hannover. Dort hat eine linke Gruppe nun vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, für das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Vor jeder geplanten Massenblockade, ob gegen den Castor oder Naziaufmärsche, laden Gruppen zu Trainings auf einen öffentlichen Platz ein. Dort wird dann etwa die Räumung von Sitzblockaden nachgestellt, ein Teil spielt Polizist, ein Teil Demonstrant. Dazu gibt es Informationen zum Konzept und Rechtstipps. Blockiert wird an diesem Tag nichts, allenfalls müssen Fußgänger ein paar Meter weiter laufen. Die gute Vorbereitung hat mit dazu beigetragen, dass Blockadeaktionen so populär geworden sind. Bürgermeister, Bundestagsabgeordnete, selbst Landesminister setzen sich inzwischen mit auf die Straße. Umstritten sind Blockaden nichtsdestotrotz.

In Hannover gehen der Polizei und Gerichten bereits die Rollenspiele zu weit. Als die linke Gruppe Avanti im Jahr 2009 zwei Wochen vor einem geplanten Naziaufmarsch ein Blockadetraining durchführen wollte, machten ihnen das die Auflagen faktisch unmöglich: So wurde zwar nicht die Versammlung verboten, aber »Probeblockaden jedweder Art und Rollenspiele, deren Inhalt das probeweise Wegtragen von Versammlungsteilnehmern ist«, untersagt.

Dagegen ist der Anmelder nun vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. »Blockaden als Protestform müssen möglich bleiben, die Proben erst recht«, sagt Kirsten Neumann, Sprecherin von Avanti Hannover gegenüber ND. Die Nazigegner sehen sich in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt. Immerhin schreibt der Staat ihnen damit indirekt Thema und Grund ihrer Veranstaltung vor. Die Verwaltungsgerichte hatten die polizeiliche Verfügung bestätigt und Berufung nicht zugelassen. Das Üben von Blockadesituationen sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und ein Aufruf zu Straftaten, hieß es da. Bleibt also nur noch der Weg nach ganz oben.

Es ist der erste Fall, der in Karlsruhe landet, bei Landesgerichten sind weitere anhängig. »Die Verbotsverfügungen nehmen zu«, beobachtet Rechtsanwalt Sven Adam, der am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, die somit über den einzelnen Fall hinaus Bedeutung hat.

Politisch haben die Rollenspiele zweifellos mit den Blockaden zu tun, rechtlich sieht die Sache anders aus. »Hier wird eine Vorfeldgefährdungslage erfunden«, kritisiert Adam. Er argumentiert: Die Übung selbst tue niemandem weh, von einer unmittelbaren Gefahr für die spätere Nazi-Demonstration könne keine Rede sein und was die Leute mit ihren Erfahrungen anfangen, sei überhaupt nicht absehbar. Vielleicht gehen sie am Tag X gar nicht hin. Jedenfalls trainierten sie nicht, sich strafffällig zu verhalten, sondern wie sie sich bei Demonstrationen in brenzligen Situationen verhalten können, betont der Anwalt gegenüber ND. »Das trägt zur Deeskalation bei.«

Aus seiner Sicht ignorieren die Gerichte zentrale Entscheidungen aus Karlsruhe. Die obersten Richter haben Sitzblockaden und selbst Ankettaktionen mehrfach »als demonstrative Form der kollektiven Meinungskundgebung« unter den Schutz des Versammlungsrechts gestellt, zuletzt im März: Demnach sei auch die gewollte Behinderung Dritter nicht rechtswidrig, sondern erfordere eine Grundrechtsabwägung. Adam wirbt in seiner Verfassungsbeschwerde für eine umfassendere Sicht auf Blockaden. Es sei falsch, sie auf den Verhinderungsaspekt zu verengen, viel mehr seien sie ein politisches Statement: In diesem Fall faschistische Propaganda ist ein Übel, das den persönlichen Einsatz von Bürgern im Alltag erfordere. Ob das Bundesverfassungsgericht den Konflikt brisant genug findet, um sich damit zu beschäftigen, ist ungewiss. Bis zu einer Entscheidung werden aber sicher weitere Blockadetrainings stattfinden. Und mancherorts sieht man sie ohnehin gelassener. »Die wollen doch nur üben«, pfiff die Staatsanwaltschaft Dortmund kürzlich die Polizei zurück.

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Dresden Nazifrei

    Das Bündnis »Nazifrei! - Dresden stellt sich quer« will am 18. Februar wieder den Naziaufmarsch blockieren. Aller Repression der vergangenen Jahre zum Trotz. Bereits der 13. Februar war in Dresden bei aller Kälte geprägt von Protest und Blockaden. Mehr

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

4 Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
  • drhwenk, 03. Sep 2011 04:30

    Kriminalisierung seitens der verselbständigten Exekutive - Wenn man vomTeufel redet, kommt er gleich herbei (leidvolle deutsche Redensart)

    Der Gebrauch der Staatsmacht zu staatsterroristischen Zwecken ist nun mal indirekter Gegenstand der Gegendemonstrationen.

    Die Beschäftigung von politischen Gegnern mit Prozessen und Solidaritätsaktionen dazu WEGEN politischer Tätigkeiten und dere nn UNTERSTSCHWELLIGSTE Nötigung dazu - Erfindung neuer "Prozessfähiger Tatbestände" inklusive - also, das Drücken in eine die soziale Existenz berührende defensive Rechtfertigungsposition unter fast totaler Definitionsmacht des Staates, immer im Gebrauch zu represssiven Zwecken der indirekt, meist direkt, kritisierten Staatsmacht,
    ist ein Suchtmittel der Arroganz der Macht des Staates zur Selbstbefestigung, dem meist auch nicht einmal versuchsweise widerstanden wird.

    Der Mut gegen den "Leviathan" Staat, nach Érrichtingder Statsmacht aus der ZUsammnfasssung udnder geiemsnamen Kräfte und deren Anerkennung, aufzustehen, wird so viel wei möglcih im Keim zertreten und mit möglicxhst babylonisch langen negativen sozialen Konsequenzen belegt.

    Wie weit das in den Verteiddigungsaapart und den Medienapprat hieningeht, soltr miteiner großzügigen Abschätzunmg zugunsten der Arroganz der macht und ihrer auch informellen Einschüchterungsmiitel betrachtet werden.

    • Permalink

  • drhwenk, 03. Sep 2011 04:45

    Re: Kriminalisierung seitens der verselbständigten Exekutive - Wenn man vomTeufel redet, kommt er gleich herbei (leidvolle deutsche Redensart) 2/3

    Dabei ist das bei demokratischen Staatswesen "eigentlich", von der Konstruktion des Wesens der Demokratie her, unerwünscht und sollte daher in der Verfassung ausgeschlossen sein.

    Der vergleichsweise harmlose Miniterrorismus der 70iger Jahre wurde zum Anlasse genommen, da in den Grundrechten so zemlcih alles dem Erdbeoden gelcihzmachen.

    Die SPD-GRÜNEN Bundes- und Landsregierugnen haben den Teufel getan, da etwas rückgängig zu machen.
    Wie fast jede Repression in fast jedem Land fast nie selbst von "linken" Rgierungen jemals rückgängig gemacht worden ist (Veraufsform).




    Die angezettelten neokolonialen Kriege mit Hochstilisierung zu
    verspäteten, mitelalterlich basierten
    Kulturkämpfen, realen Bürgerkriegen und Induktion von 2 spinnefeinden mächtigem, tausende Todesopfer kostende RECHTSTERROSISMEN
    führt dann auch noch dazu, dass diese beiden RECHTSTERORISMEN die Linke als bevorzugten Feind aufs Doppelkorn nimmt.

    Zu allem fähige RECHTSTERORISMUSfeinde und den Staatsrerrorismus noch dazu, dies aufgezwungen Kämpfe um die eigene Existenz ohne eigenes Zutun ist doch bei der der Sicherheit, also dem Gegenteil hauptsächlich dienenden, Institution Leviatahan, Behemoth, Staat
    extrem erschreckend.

    Der Ehrgeiz der SPD, die LINKE vor staatlicher Repression zu schützen kann als nicht existent angesehen werden.

    Politik ist wesentlich durchtriebener und verschlagener, als die Medienöffentlichkeit so darbietet. Selbst im Besitz dr öffentlicheb n Macht, nicht, wie sonst, im Ausweichen davon.
    Die Gewaltenteilubg existertreal kaum.


    An dfiese strategisvh/taktisch Grob/Feinheit scheitern selbst viele gute Selbstverteidiger - oft ohne jede Chance.











    Daher die Zuständigklkei des Verfassungsgerichtes, unter anderem.

    • Permalink

  • drhwenk, 03. Sep 2011 04:48

    Re: Re: Kriminalisierung seitens der verselbständigten Exekutive - Wenn man vomTeufel redet, kommt er gleich herbei (leidvolle deutsche Redensart) 3/3

    Der juristische Apparat arbeitet in der Regel engstens ZUGUNSTEN des Polizei und Exekutivappartes und schert sich nicht darum.

    Da die meisten Menschen keine Erfahrung damit haben, "vertrauen sie einfach" stattdessen völlig falsch vertrauensseligerweise.

    Der juriustische Apparat arbeite in der Regel engestens ZUGUNSTEN des Polizei und Exekutivappartes und schert sivch nicht darum.

    Da die meisten Menschen keine Erfahrung damit haben, "vertrauen sie einfach" stattdessen völlig falsch vertruensseligerweise.


    Der Polizei und Juristische Apparart, der Sozial und alle andee Exekutibvappart, selbst de rmedizinsiche Appart, sind hier in Deutschalnd so repressiv eingsetzt worden, selbst nach dem 1. Weltkrieg,
    wie sonst kaum in wetlichen GRossdmokratien in Europa.

    Ünbrigens in den USA, anders, fast ncih mehr.

    • Permalink

  • drhwenk, 03. Sep 2011 04:50

    Re: Re: Re: Kriminalisierung seitens der verselbständigten Exekutive - Wenn man vomTeufel redet, kommt er gleich herbei (leidvolle deutsche Redensart) PS

    PS: Irgendeine "Exekutive" zerhackt mir meineTexte

    • Permalink

Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Frisch gebloggt
26.05.2012 | Marcus Meier

Sind Frauen die besseren Politiker?

24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

Änderungen in der nd-Community

Alle Blogs

Facebook
Twitter
Sie sind gefragt

Velothon 2012

nd stellt eine Mannschaft zusammen
Kristina Schröder Bildungsabo

Um Mithilfe wird gebeten

Bundesministerin Kristina Schröder warnt vor dem linksextremen »nd«. Lesen Sie selbst!
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.