Aus der Haft entlassene Strafgefangene sollen per elektronischer Aufenthaltsüberwachung (»elektronische Fußfessel«) künftig jederzeit lokalisiert werden können. Hier arbeiten die Länder zusammen. Einem Staatsvertrag traten nach Hessen und Bayern vor kurzem auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bei. Andere Länder wollen folgen. Eine »Gemeinsame Überwachungsstelle« soll 2012 den Betrieb aufnehmen und Haftentlassene überwachen. Die jährlichen Kosten werden auf zwei Millionen Euro geschätzt. Kritik an dem Überwachungsmodell hat selbst die Gewerkschaft der Polizei. Die »Fußfessel« hat sich mehrfach als fehleranfällig erwiesen.
Die im Rahmen eines Staatsvertrages beschlossene Einführung der elektronischen Fußfessel ist populistisch. Sie spielt mit den Ängsten in der Bevölkerung, verstößt gegen Menschenrechte und suggeriert Lösungen, die keine sind. Zudem eröffnet sie die Möglichkeit der Privatisierung des Strafvollzugs, weil vielerorts erwogen wird, die Überwachung der Straftäterinnen und Straftäter von Privatfirmen durc... Mehr ...
Die elektronische Fußfessel ist ein Nebenprodukt des technischen Fortschritts. Wie jedes moderne Auto über sein Navigationsgerät, so gibt die elektronische Fußfessel den Aufenthaltsort ihres Trägers metergenau preis. Satellitengestützte Navigationssysteme eröffnen ungeahnte Möglichkeiten, Menschen zu überwachen. Zu entscheiden, was davon realisiert werden soll, ist Aufgabe von Gesellschaft und Pol... Mehr ...
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
Sind Frauen die besseren Politiker?
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