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Streitfrage: Mehr Sicherheit vor Gewalttätern durch die elektronische Fußfessel?

Aus der Haft entlassene Strafgefangene sollen per elektronischer Aufenthaltsüberwachung (»elektronische Fußfessel«) künftig jederzeit lokalisiert werden können. Hier arbeiten die Länder zusammen. Einem Staatsvertrag traten nach Hessen und Bayern vor kurzem auch Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bei. Andere Länder wollen folgen. Eine »Gemeinsame Überwachungsstelle« soll 2012 den Betrieb aufnehmen und Haftentlassene überwachen. Die jährlichen Kosten werden auf zwei Millionen Euro geschätzt. Kritik an dem Überwachungsmodell hat selbst die Gewerkschaft der Polizei. Die »Fußfessel« hat sich mehrfach als fehleranfällig erwiesen.

Beiträge dieser Debatte:

  • 17.09.2011
    Von Halina Wawzyniak:

    Die totale Überwachung

    Halina Wawzyniak, Jahrgang 1973, ist Bundestagsabgeordnete der L...

    Die im Rahmen eines Staatsvertrages beschlossene Einführung der elektronischen Fußfessel ist populistisch. Sie spielt mit den Ängsten in der Bevölkerung, verstößt gegen Menschenrechte und suggeriert Lösungen, die keine sind. Zudem eröffnet sie die Möglichkeit der Privatisierung des Strafvollzugs, weil vielerorts erwogen wird, die Überwachung der Straftäterinnen und Straftäter von Privatfirmen durc... Mehr ...

  • 17.09.2011
    Von Roland Zielke:

    Die totale Abschreckung

    Roland Zielke,1946 geboren, ist stellvertretender FDP-Fraktionsv...

    Die elektronische Fußfessel ist ein Nebenprodukt des technischen Fortschritts. Wie jedes moderne Auto über sein Navigationsgerät, so gibt die elektronische Fußfessel den Aufenthaltsort ihres Trägers metergenau preis. Satellitengestützte Navigationssysteme eröffnen ungeahnte Möglichkeiten, Menschen zu überwachen. Zu entscheiden, was davon realisiert werden soll, ist Aufgabe von Gesellschaft und Pol... Mehr ...

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