Nur ein Prozess für alle Altanschließer

Organisation VDGN organisiert Solidargemeinschaften für Musterklagen, sieht sich aber von Wasserverbänden behindert

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Müssen Eigenheimbesitzer, deren Grundstücke bereits vor dem 3. Oktober 1990 an das Trinkwassernetz und an die Kanalisation angeschlossen wurden, nun nachträglich zahlen? Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) glaubt, es gebe noch einen Ausweg. Er möchte das brandenburgische Kommunalabgabengesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen und organisiert deswegen an vielen Stellen Prozessgemeinschaften. Dabei sieht er sich allerdings von mehreren Wasser- und Abwasserzweckverbänden behindert und sogar ausgebremst.

Alte Wasseranschlüsse können sehr teuer werden.
Alte Wasseranschlüsse können sehr teuer werden.

Man versuche, mit Musterverfahren bis vor das Landesverfassungsgericht zu gelangen, notfalls sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erklärt VDGN-Mitarbeiter Fred Fischer. Die Idee: Es wird ein Fall ausgewählt und juristisch durchgekämpft. Mit dem Zweckverband wird vereinbart, das Urteil gelte dann für alle. Wer sich der Prozessgemeinschaft anschließt, leistet einen finanziellen Beitrag. So vermindert sich das Prozesskostenrisiko für den einzelnen und ein ganzes Team von Juristen könnte an die Arbeit gehen. Würde ein Betroffener allein klagen, ginge es zum Beispiel um einen Streitwert von vielleicht 3000 Euro, rechnet Fischer vor. Ein Rechtsanwalt würde zirka 400 Euro Honorar erhalten und könnte sich dann allenfalls oberflächlich mit dem Fall befassen. Etwa einen Wirtschaftsprüfer damit zu beauftragen, die 18 Aktenordner zur Kalkulation des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbands (MAWV) durchzusehen, wäre da...


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