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Von René Heilig 08.10.2011 / Inland

Waffenscheine für Leipziger NPD-Chefs?

Abgefangene E-Mail schildert Schießübungen im Reservistenverband

Führende NPD-Mitglieder aus Leipzig und Umgebung haben sich offenbar illegal Waffenbesitzkarten und Schusswaffen beschafft, meldete gestern der antifaschistische Newsflyer »Gamma«.

Eine abgefangene und offenbar echte E-Mail des Leipziger Kreistagsabgeordneten Gerd Fritzsche sorgt für Aufregung. Fritzsche sitzt seit 2008 für die NPD im Ortsparlament. Er behauptete am 8. Juli 2011, in den Jahren 2009 und 2010 mit dem Leipziger NPD-Kreisvorsitzenden und Landesvize Helmut Herrmann sowie dem Mutzschener NPD-Landtagsabgeordneten Winfried Petzold - der war bis Oktober 2009 auch Landesvorsitzender der Partei - mehrfach »gemeinsame Schießübungen im Reservistenverband der Bundeswehr in Leipzig« durchgeführt zu haben. Als Ort für das »gemeinsame Kurz- oder Langwaffenschießen« wird der Schützenhof Leipzig in der Hans-Driesch-Straße genannt. Der wird von der Leipziger Schützengesellschaft e.V. betrieben.

Fritzsche gilt innerhalb der sächsischen NPD als Querulant und Widersacher des Landesvorsitzenden Holger Apfel. Apfel will sich beim kommenden NPD-Bundesparteitag am 15./16. Oktober zum Bundesvorsitzenden wählen lassen. Brisant ist vor allem Fritzsches Angabe, Herrmann, Petzold und dessen Frau hätten durch seine Hilfe »auch Waffenbesitzkarten und entsprechende Waffen (Pistolen und Gewehre) durch den Reservistenverband der Bundeswehr in Leipzig erhalten«. Falls diese Angaben stimmen, wurden die Waffenbesitzkarten unrechtmäßig vergeben.

Zuständig für diese Genehmigung zum Besitz und Führen von scharfen Waffen sind in Sachsen Kreis- und Stadtverwaltungen. Bedingung ist laut Gesetz eine »erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6)«.

Herrmann wurde zuletzt 2010 rechtskräftig wegen Verwendens von NS-Symbolen verurteilt. Grund war ein drei Jahre zuvor auf der Website der Leipziger NPD veröffentlichter Nachruf auf ein verstorbenes Partei- und SS-Mitglied.

Bei exakter Auslegung des sächsischen Waffengesetzes können Waffenbesitzkarten auch nicht an Personen ausgegeben werden, die Mitglied von Organisationen sind, die »gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind«. Auch ohne das ausstehende und immer wieder geforderte NPD-Verbot dürfte es keinen Zweifel daran geben, dass die Rechtsaußenpartei diese Ausschlussklausel erfüllt.

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2 Kommentare zu diesem Artikel

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  • fumanschu, 08. Okt 2011 04:33

    Die E-Mail im Wortlaut...

    ...gibt's unter gamma.noblogs.org/archives/601

    • Permalink

  • Rotspoon, 08. Okt 2011 08:18

    Es wird nicht lange mehr dauern

    dann kippen die drei in Leipzig Straßenbahnen um und machen Rrrrevolution. Gut zu wissen, daß der Verfassunsschutz während dessen den Verkehr umleitet.

    • Permalink

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