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Gesetz zum Schutz von Journalisten

Presserat: Keine Anklagen wegen Geheimnisverrats

Berlin (epd/nd). Der Deutsche Presserat hat eine baldige Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Journalisten vor strafrechtlicher Verfolgung wegen Geheimnisverrates gefordert. Leider seien die parlamentarischen Beratungen zu einem entsprechenden Pressefreiheitsgesetz ins Stocken geraten, kritisierte der Sprecher des Presserates, der Chefredakteur der »Leipziger Volkszeitung«, Bernd Hilder, am Montag. Dabei sei es dringend notwendig, dass der Bundestag Konsequenzen aus dem sogenannten »Cicero«-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2007 ziehe.

Dem Bundestag liegen derzeit ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung und ein weitergehender Vorschlag der Grünen-Fraktion vor. Beide sehen vor, dass Journalisten nicht mehr des Geheimnisverrates beschuldigt werden können, wenn sie ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Die Grünen wollen allerdings erreichen, dass Beschlagnahmungen bei dringendem Tatverdacht nur auf richterliche Anordnung geschehen dürften. Zudem sollen Journalisten Berufsgeheimnisträgern wie etwa Geistlichen gleichgestellt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil eine staatsanwaltschaftliche Durchsuchung der Redaktionsräume der Potsdamer Monatszeitschrift »Cicero« als ungerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit verurteilt. Hintergrund der Ermittlungen war die Veröffentlichung eines vertraulichen Auswertungsberichts des Bundeskriminalamtes.

Wie der Presserat bei seiner Jahrespressekonferenz weiter mitteilte, gab es 2010 erneut eine Steigerung von Beschwerden gegen die Berichterstattung in unterschiedlichen Medien. Mit rund 1681 Beschwerden seien rund 30 Prozent mehr eingegangen als im Vorjahr, sagte Hilder.

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