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Vorbereitungen für den Pleitefall

Privatbankensektor senkt Garantien seines Einlagensicherungsfonds für Sparer

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.
Die privaten Banken senken ihr Haftungsversprechen gegenüber privaten und institutionellen Kunden drastisch. Für den Normalsparer ändert sich dadurch nichts.

Die privaten Banken wollen in den kommenden Jahren den Schutz für das Ersparte ihrer Kunden zurückfahren. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) beschloss auf einer Delegiertenkonferenz in Frankfurt am Main am Montag, die Sicherungsgrenze seines Einlagensicherungsfonds in drei Stufen zu senken. Dieser dient dazu, im Fall einer Bankpleite das Geld zu schützen, das Verbraucher auf dem Girokonto, Sparbuch, als Termingeld oder in Form eines Sparbriefs angelegt haben.

Für die Masse der Kunden wird sich in der Praxis aber nichts ändern. Denn die bisherige Garantieregel sichert beispielsweise für jeden Kunden der Deutschen Bank einen Betrag von 14,6 Milliarden Euro ab. Solche Summen sind in einem tatsächlichen Krisenfall vollkommen unrealistisch.

Geht eine Bank Pleite, zahlt zunächst die gesetzliche »Entschädigungseinrichtung deutscher Banken«. Abgesichert sind hierdurch bis zu 100 000 Euro pro Bankkunde. Diese Regelung geht auf eine Entscheidung der EU zurück. In der Finanzkrise wurde der gesetzlich abgesicherte Betrag von 50 000 auf 100 000 Euro angehoben. Hat ein Bankkunde aber mehr Geld angelegt, so zahlt der Einlagensicherungsfonds des BdB den zusätzlichen Betrag aus. Es handelt sich aber um eine freiwillige Leistung der Banken - der Kunde hat keinen Rechtsanspruch. Dem Fonds gehören 173 private Banken an, darunter auch ausländische Institute wie die Bank für Tirol oder die China Construction Bank, die in Deutschland Geschäfte machen. Die Kreditinstitute zahlen regelmäßig Geld in den Fonds ein. Wie viel Sparer maximal im Pleitefall erhalten, hängt vom Eigenkapital der jeweiligen Bank ab. Bislang liegt die Grenze bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts. Da eine Bank in Deutschland mindestens fünf Millionen Euro Eigenkapital haben muss, liegt die unterste Sicherungsgrenze bislang bei 1,5 Millionen Euro pro Kunde. Durch die geplante Absenkung soll die Grenze im ersten Schritt bis 2015 auf 20 Prozent sinken, Anfang 2020 dann auf 15 Prozent, bis zum Jahr 2025 auf 8,75 Prozent. Dadurch würde der minimale Einlagenschutz von aktuell 1,5 Millionen auf 437 000 Euro fallen.

Der Zeitpunkt der Entscheidung ist angesichts der verbreiteten Verunsicherung der Sparer unglücklich gewählt. Aber deren Einlagen, wird beteuert, sind weiterhin sicher: »Wir stellen mit den nun beschlossenen Reformen den Fonds für zukünftige Herausforderungen besser auf«, erklärte BdB-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Massenberg.

Zumindest realistischer sind die neuen Summen, denn dass im Notfall die Kunden der Deutschen Bank tatsächlich Milliardeneinlagen vom Sicherungsfonds erstattet erhielten, dürfte nie jemand ernsthaft geglaubt haben. Zustimmung kommt daher auch von Verbraucherschützern. Sorgen bereitet dem Bundesverband vzbv allerdings, dass nach der Auszahlung einer Lebensversicherung oder einem Hausverkauf auch mal höhere Beträge auf einem Konto liegen könnten. Zumindest kurzfristig müsse dieses Geld dann auch geschützt werden. Darüber hinaus fordert der vzbv auch mehr Transparenz: So sei unbekannt, wie viel Geld im Sicherungsfonds stecke und ob er die Pleite einer mittleren oder großen Bank verkraften würde.


Die Konkurrenz

Der Genossenschaftsbanken- und der Sparkassensektor haben eigene Sicherungseinrichtungen. Diese setzen anders als bei den Privaten, wo im Pleitefall die Kundeneinlagen der betroffenen Bank abgesichert sein sollen, auf Insolvenzsicherheit: Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken wie auch der Haftungsverbund mehrerer Sicherungseinrichtungen der Sparkassen fungieren quasi als Garantiefonds, um angeschlagenen Instituten das Überleben zu sichern. Kundeneinlagen sind also indirekt geschützt. ND

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