Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Suchen auf neues-deutschland.de:

Erweiterte Suche

»Diese Argumente sind blöd«

Klaus Wiesehügel über die aktuellen Debatten zu Mindestlohn und Lohnuntergrenze

Klaus Wiesehügel ist seit 1995 Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Die IG BAU ist mit rund 325 000 Mitgliedern die viertgrößte Einzelgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund DGB. Im Jahr 1997 erstritt die IG BAU für die Baubranche den ersten Mindestlohn in Deutschland über das Arbeitnehmerentsendegesetz. Mit dem 58-jährigen Wiesehügel, der innerhalb der SPD ein prominenter Gegner der »Agenda 2010« von Gerhard Schröder war, sprach für nd Jörg Meyer.

ND: Die IG BAU hat als erste Gewerkschaft 1997 in der Baubranche Mindestlohn durchgesetzt. Sie vertreten Mindestlöhne seit Jahren. Sehen Sie die aktuelle Diskussion in der CDU als Bestätigung Ihrer Position?
Wiesehügel: Nein. Es ist doch eher so, dass die Bundeskanzlerin versucht, die Themen, die ihr bis zur Bundestagswahl 2013 über den Weg laufen werden, aus dem Weg zu räumen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass sie diese Lohnuntergrenze wirklich will, aber sie weiß, dass sie das Thema besetzen muss. Deswegen macht sie jetzt etwas sehr Seltsames: Sie weiß, dass sie in der Partei einen gesetzlichen Mindestlohn nicht durchkriegt und sagt das Gleiche wie bisher: tarifvertragliche Mindestlöhne. Sie soll mal sagen, wie sie das denn machen will. Das habe ich bisher nicht gehört.

Was halten Sie denn von dem CDU-Vorschlag, in tariflosen Bereichen verbindliche »Lohnuntergrenzen« einzuführen? Großartig anders als gesetzlicher Mindestlohn klingt das ja nicht ...
Wenn denn dieser Plan tatsächlich so aussieht, dann ist es okay, aber ich habe bisher immer nur gehört, dass das durch die Tarifpartner umgesetzt werden soll. Und ich sehe da keine Chancen in den Bereichen, in denen bisher überhaupt keine Tarifverträge zustande gekommen sind. Für mich ist die entscheidende Frage, wie kriege ich einen Tarifvertrag allgemeinverbindlich, damit ich dann eine Lohnuntergrenze habe. Und diese Lohnuntergrenze ist im Grunde auch nur machbar, indem ich ein anderes Verfahren für eine Allgemeinverbindlichkeit wähle. Bislang muss der Tarifvertrag repräsentativ sein - also 50 Prozent der Beschäftigten betreffen - oder es muss ein öffentliches Interesse bestehen, wie beim Tarifvertrag in der Leiharbeit. Das wäre eine Möglichkeit, wie die zum Ziel kommen. Ansonsten werden die gar nicht anders können, als gesetzlich festzulegen, wo es einen Mindestlohn gibt und wo nicht. Es gibt ja auch Tarifverträge, die wir notgedrungen abschließen, ohne dass wir damit ganz zufrieden sind. Sollen die dann die Untergrenze für den gesetzlichen Mindestlohn darstellen? Das wird noch sehr, sehr schwierig.

Wie wäre es, wenn, wie in England, eine Kommission, bestehend aus Gewerkschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einen Vorschlag an die Regierung ausarbeitet, und die erlässt dann ein Gesetz?
Die Low-Pay-Comission wird zwar überall diskutiert, ich halte aber nicht furchtbar viel davon. Es gibt dafür bereits ein Negativbeispiel: Bei der Ausarbeitung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes im Jahr 2008 wurden bei der Zusammensetzung der Mindestlohnkommission auch gesellschaftliche Gruppen berücksichtigt, die nichts mit Tarifpolitik zu tun haben. Wenn das übernommen werden soll, bin ich nicht so richtig davon begeistert.

Was wäre die Alternative?
Die Alternative ist, dass für die Allgemeinverbindlichkeit, für bestehende oder dann noch abzuschließende Tarifverträge andere Bedingungen gelten müssen. Das ist natürlich eine ganz andere Debatte. Es gibt viele Tarifverträge in Bereichen, wo der Mindestlohn über die Allgemeinverbindlichkeit bisher unmöglich war, weil die nötige Repräsentativität von 50 Prozent nicht da war. Wenn man, wie gesagt, darauf verzichtet und sagt, es zählt das öffentliche Interesse, wäre man ein ganzes Stück weiter. Ich halte das für den pragmatischeren Weg.

Wie hoch müsste ein Mindestlohn generell sein?
Sie werden von mir nichts anderes hören als 8,50 Euro. Das ist das, was der DGB insgesamt fordert. Aber ich weiß natürlich, dass der Mindestlohn für die Zeitarbeit übergangsweise niedriger ist. Mein Appell ist derzeit in der Tat: Guckt auf die Unterschiede zwischen den Branchen. Wenn ein Mindestlohn nur einmal für alle festgelegt wird, dann kommt in der Tat irgendein fauler Kompromiss. Dann haben wir einen viel zu niedrigen Mindestlohn, der wiederum auf die Tarifpolitik drückt. Das ist auch nicht gerade mein Begehr.

In der Vergangenheit haben Sie immer wieder den Mindestlohn von zehn Euro gefordert ...
Ja klar, das ist richtig. Das habe ich damals gesagt, und das sehe ich auch heute noch so. Wir brauchen diese Größenordnung, damit die Betroffenen überhaupt die Chance auf eine eigenständige Rente haben. Diese Höhe ist aber bei dem CDU-Vorschlag nicht zu erwarten.

Die Arbeitgeberverbände in BDA und BDI sagen, Mindestlöhne vernichten Jobs und grenzen besonders Geringqualifizierte dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt aus.
... das sagen die immer, das ist nichts Neues. Aber kein ernstzunehmender Wissenschaftler vertritt heute noch diese Position. Selbst im Bericht der Bundesregierung werden keine negativen Folgen des Mindestlohns für die Beschäftigung festgestellt.

Machen Sie derlei Argumente wütend oder lachen sie herzlich darüber?
Diese Argumente sind eigentlich blöd, und das wissen die selber. Aber es liegt eben auch an der Klientel, die sie bedienen. Wir wissen, dass rundum überall gute Erfahrungen mit dem Mindestlohn gemacht worden sind. Ich komme gerade von einer Veranstaltung, auf der Experten vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gesagt haben, dass die Erfahrungen, die wir mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1. Mai haben, die ist, dass Facharbeiter über Deutschland hinweg nach England gehen. Das verstehen die Arbeitgeber nicht. Ich sage denen dann: Freunde, ihr müsst euch mal angucken, dass es da einen Mindestlohn gibt, und der ist auch noch ganz ordentlich.

Die CDU orientiert sich in ihrem Vorschlag, eine Lohnuntergrenze einzuziehen, am Mindestlohn der Leiharbeit, der bei 7,01 Euro Ost und 7,89 Euro West liegt. Ist es 22 Jahre nach der Wende überhaupt noch gerechtfertigt, unterschiedliche Löhne in Ost und West zu fordern?
Die Unterschiede gibt es ja auch noch in unseren Tarifverträgen. Darüber könnte ich mich jedes Mal schwarz ärgern. Mein großes Ziel ist, das anzugleichen. Aber dafür gibt es politisch keine wirkliche Unterstützung. Bei den Arbeitgebern im Osten ist das schon gar nicht durchsetzbar. Wenn man jetzt politisch tatsächlich was macht, und wenn die Bundesregierung da ran will, dann kann sie das eigentlich politisch auch nur positiv gestalten, indem es den einheitlichen Lohn in Ost und West gibt.


Mindestlöhne ab 6,53 Euro

In bisher elf Wirtschaftszweigen haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter bereits auf feste Lohnuntergrenzen verständigt - die sogenannten Branchenmindestlöhne. Diese beruhen auf einer »tariflichen« Grundlage. Rechtliche Handhabe ist das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG).

Das erstmals 1996 beschlossene Gesetz sollte eigentlich die Entlohnung von aus dem Ausland entsandten Bauarbeitern regeln, enthält aber auch die rechtliche Handhabe für ausgehandelte Mindestlöhne, die sich je nach Gewerbe und Regionen unterscheiden. Der niedrigste Minimalsatz liegt bei derzeit 6,53 Euro im ostdeutschen Sicherheitsdienst, den höchsten Branchenmindestlohn erhalten mit 12,95 Euro Fachwerker im westdeutschen Baugewerbe.

Die jetzt in der CDU diskutierte »Lohnuntergrenze« von etwa sieben Euro im Osten orientiert sich also mit an den niedrigsten Mindestlöhnen. Sie wäre nichts anderes als eine weitere Branchenvereinbarung, pauschal für alle bisher nicht verhandelten Wirtschaftszweige. Bereits bestehende Mindestlohnvereinbarungen blieben bestehen. Arbeitgeber könnten in manchen Branchen aber versuchen, ihre Beschäftigten durch eine Neueinordnung künftig nach dem Sieben-Euro-Satz zu bezahlen, sollte in ihrem Geschäftsfeld ein höherer Mindestlohn gelten.

Existenzsichernd wäre eine solche »Lohnuntergrenze« nicht. Zwar gilt man im Osten erst unterhalb von etwa 6,80 Euro statistisch als »Niedriglöhner« - im Westen unterhalb von 9,50 (!). Doch wäre selbst ein Vollzeitbeschäftigter mit sieben Euro brutto pro Stunde unter Umständen noch auf »ergänzende Sozialleistungen« angewiesen. vs

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Mindestlohn und Lohnuntergrenzen

    Gewerkschaften und LINKE verfolgen das Ziel gesetzlicher Mindestlohn schon seit Jahren. Die SPD in ihrer Programmatik auch, mit Abstrichen. Nun kommt die CDU mit der Idee, durch eine Kommission festlegte und von der Bundesregierung bestätigte Untergrenzen für Löhne einzuführen. Kommt jetzt der Mindestlohn über den Umweg »feste Lohnuntergrenze«? Mehr

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Bisher hat 1 Leser diesen Artikel empfohlen.

1 Kommentar zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
  • TWasilewski, 04. Nov 2011 13:49

    DGB ist mitverantwortlich für die Armut in Deutschland.

    Wenn der DGB Mindestlöhne von unter 10 € zulässt produziert er Armut. Diese Dumpinglöhne werden Jahr für Jahr in Tarifverträgen festschreiben. Beteiligt sind immer die Gewerkschaften! Ein Menschenwürdiger Lohn sichert die Existenz des Arbeitnehmers. Doch die Arbeitgeber entledigen sich ihrer Verantwortung und der DGB beteiligt sich daran. Die Zeche zahlt der Steuerzahler und die Gewinne bleiben bei den Kapitalisten. Höhnisch sind die traurigen Gesichter der Gewerkschafter wenn sie die Armut in Deutschland beweinen. In den Gewerkschaftskreisen gibt es viel zu viele Mitläufer und Nutznießer dieses Systems. Widerstandskämpfer waren und sind in Deutschland Mangelware.

    • Permalink

Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Frisch gebloggt
26.05.2012 | Marcus Meier

Sind Frauen die besseren Politiker?

24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

Änderungen in der nd-Community

Alle Blogs

Facebook
Twitter
Vernetzung

»nd in der Schule«

Medienkompetenz und politische Bildung
nd-Probeabo

Jetzt »nd« testen

Hier Ihre kostenlose Leseprobe bestellen.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.