E.on will Entschädigung

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht / Juristen sehen wenig Aussicht auf Erfolg

Sie haben sich während der Diskussion um den Atomausstieg bedeckt gehalten, jetzt fordern die Energiekonzerne nach und nach Entschädigungen. In dieser Woche hat E.on Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Juristen sehen wenig Erfolgsaussichten. Umweltverbände rufen zum Stromwechsel auf.

Der Düsseldorfer Konzern stützt sich bei seiner 276 Seiten starken Klage in Karlsruhe auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers und ehemaligen CDU-Politikers Rupert Scholz und des Verwaltungsrechtlers Christoph Moench. Sie sehen das Grundgesetz gleich an zwei Stellen verletzt: Das Abschalten von acht Reaktoren und die verkürzten Restlaufzeiten für alle anderen Meiler schränke sowohl das Grundrecht auf Eigentum wie auch die Berufsfreiheit »massiv ein«. »Zugleich erwachsen den Betreibern Vermögensverluste von enteignungsrechtlicher Qualität«, schreibt Scholz in einem Kommentar in der »Financial Times Deutschland«. Bei Deutschlands größtem AKW-Betreiber bezieht sich das auf die Atommeiler Isar 1 und Unterweser, die nach dem Moratorium nicht wieder ans Netz gingen.

»Aus unserer Sicht ist dieser Eingriff ohne entsprechende Entschädigung verfassungswidrig«, erklärte ein E.on-Sprecher. Sollte Karlsruhe dieser Argumentation folgen, steh...


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