Karlsruhe (Agenturen/nd). Die Grünen wollen von der Bundesregierung besser über geplante Maßnahmen in der Euro-Krise informiert werden. Doch bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am Mittwoch zeigten sich die Richter noch unschlüssig: Wie viel darf die Regierung für sich behalten, um laufende Verhandlungen mit anderen Staaten nicht zu gefährden? Die Grünen sehen in Hinblick auf den im Februar vereinbarten und Ende März beschlossenen Vertrag zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) die Informations- und Mitwirkungsrechte des Parlaments verletzt und reichten deshalb eine Klage ein. Ein Urteil wird wahrscheinlich Anfang kommenden Jahres verkündet.
Wissen sie noch, was sie tun? Der Aktionismus der EU und der europäischen Regierungen gegen die Finanz- und Eurokrise unter Führung von Deutschland und Frankreich strahlt hektische Betriebsamkeit aus. Resultat sind Sparanstrengungen, die zu Sozialabbau führen und die die Lage in den EU-Staaten verschlimmern werden. Indessen wollen in Deutschland soziale Bewegungen und linke Gruppen eine »Choreografie der Proteste« gegen die europäische Krisenpolitik festlegen. Siehe auch: Dossier Griechenland.
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Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
Not kennt doch Gebot Karlsruhe beschäftigte sich mit Sondergremium zu Euro-Rettungsfonds
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