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Die Europaabgeordnete der LINKEN ist u.a. Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.
Foto: nd/Burkhard Lange
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Als die EU-Kommissarin Cecilia Malmström einigen Abgeordneten des Innenausschusses des Europäischen Parlaments Mitte November den fertigen Vertragstext des Fluggastdatenabkommens mit den USA (PNR) vorstellte, sprach sie von den »vielen Verbesserungen«, die die Europäische Kommission in den Verhandlungen mit den Amerikanern angeblich durchgesetzt hatte. Um das zu untermauern, ließ sie sogar Kopien austeilen, auf denen Auszüge aus dem Text abgedruckt waren - ein Schelm, der Böses denkt angesichts der zu günstigen Auswahl, die der Zettel enthielt. Als ich wenige Tage später den Text des Abkommens im gesicherten Leseraum des Europaparlaments selbst in Augenschein nehmen konnte, wurde ziemlich schnell deutlich, dass Malmströms Verbesserungen nichts als Kosmetik sind, die Amerikaner sich in allen entscheidenden Bereichen gegenüber der Kommission durchgesetzt haben.
Auf Grundlage des PNR-Abkommens werden Fluglinien, die Flüge zwischen der EU und USA durchführen, verpflichtet, im Namen des Kampfes gegen Terrorismus und gegen schwere transnationale Verbrechen die Fluggastdaten an die US-amerikanische Heimatschutzbehörde DHS zu übermitteln. Dazu braucht es weder eine konkrete Bedrohung noch irgendeinen konkreten Verdacht. Dieses Abkommen, wie im übrigen alle Abkommen mit »PNR« im Namen, dient einer vollkommen anlasslosen, 15-jährigen Vorratsdatenspeicherung. Es ist auch kein Geheimnis, was das DHS mit den Daten macht. Sie werden mit »rule based targeting« auf vorher festgelegte Eigenschaften hin überprüft, um »unbekannte Verdächtige« aufzuspüren. Am Ende haben wir es folglich mit einer Rasterfahndung zu tun.
Inhaltlich lässt sich einiges gegen das Abkommen vorbringen. Die Daten werden 15 Jahre gespeichert. Ein schwerwiegendes Verbrechen im Sinne des Abkommens ist alles, was in den USA mit mindestens drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann, eine zumindest fragwürdige Definition. Einspruchsmöglichkeiten und Rechtsbehelfe für Betroffene existieren am Ende wohl nur auf dem Papier. Es gilt das amerikanische Informationsfreiheitsgesetz, dem zufolge Behörden Daten nicht offenlegen müssen, wenn diese für die nationale Sicherheit relevant sind. Das kann für die PNR-Daten wohl in jedem Fall geltend gemacht werden, jeglicher Schutz persönlicher Daten ist damit unmöglich. Der tatsächliche Nutzen von PNR-Sammlung und rule based targeting ist zudem nie öffentlich nachgewiesen worden - uns Europaabgeordneten wird von Sicherheitsbehörden immer erklärt, diese Beweise gäbe es zwar, könnten aber wegen nationaler Sicherheitsinteressen nicht offen gelegt werden. Nein, von Datenschutz kann hier keine Rede sein.
In gewisser Hinsicht ist dieses Abkommen auch überflüssig. Denn es sind nicht die Fluglinien, die die PNR-Daten speichern, sondern eigene Firmen, die nichts anderes machen und ihre Dienste den Airlines zur Verfügung stellen. Diese Firmen, die die computergestützten Reservierungssysteme (CRS) betreiben, sitzen fast alle in den USA oder speichern zumindest ihre Daten dort. Der Effekt: Die Heimatschutzbehörde kann jederzeit auf diese Daten zugreifen, egal, was wir Europäer davon halten. Der Datentausch der Airlines mit den CRS-Firmen indes verstößt gegen unsere Datenschutzgesetze, wenn die Server in den USA stehen. Das PNR-Abkommen soll lediglich die amerikanischen Firmen vor Regressforderungen in Europa schützen - das jedenfalls sagten Vertreter des DHS vor dem amerikanischen Kongress.
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
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