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Die cristliche CGZP hat verloren.
Foto: nd/Camay Sungu
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Das Bundeswirtschaftsministerium fürchtet nach einem Bericht der »FAZ« einen Milliardenverlust und Insolvenzen in der Zeitarbeitsbranche. Weil Heidi Knake-Werner, die ehemalige Sozialsenatorin des rot-roten Berliner Senats, der christlichen Tarifgemeinschaft Zeitarbeit CGZP per Gerichtsbeschluss die Tariffähigkeit absprechen ließ.
Die CGZP hatte ab 2003 gezielt Lohndumping betrieben und Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche abgeschlossen, mit denen Verträge der DGB-Gewerkschaften erheblich unterboten wurden. Obwohl die Gewerkschaften, wie auch der Münsteraner Arbeitsrechtsprofessor Peter Schüren, die Tariffähigkeit der CGZP früh schon bezweifelt hatten, konnten sich jahrelang weder der DGB noch die zuständigen Arbeitsminister der Länder zu einer Klage gegen die wenig christliche Tarifgemeinschaft entschließen. Auch Heidi Knake-Werner hatte zunächst erhebliche Probleme sowohl ihre Senatskollegen als auch die eigene Verwaltung davon zu überzeugen. Erst 2010 folgte das Bundesverwaltungsgericht der von Schüren unterstützten und gemeinsam von ver.di und dem Berliner Senat eingereichten Klage und erklärte die Tarifverträge der CGZP für unwirksam. Einerseits weil bei der CGZP weniger als 0,2 Prozent der etwa 760 000 Zeitarbeitnehmer organisiert waren und andererseits, weil die Tarifgemeinschaft einen gezielten Unterbietungswettbewerb geführt hatte.
Die gerichtlich festgestellte Nichtigkeit der CGZP-Tarifverträge hatte zur Folge, dass die betroffenen Zeitarbeitsfirmen und Personal-Service-Agenturen zur nachträglichen Bezahlung der in den ausleihenden Firmen geltenden Tarife gezwungen wurden. Nach einer damaligen Schätzung sollte die Nachforderung an Lohn und Sozialbeiträgen einem Milliardenbetrag entsprechen, was als erstes die Sozialversicherungen hellhörig machte, die mit zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen im zweistelligen Millionenbereich rechneten.
Inzwischen hat die Deutsche Rentenversicherung rund 1700 Zeitarbeitsfirmen geprüft und zunächst 130 Beitragsbescheide mit Nachforderungen von 7,7 Millionen Euro erlassen. Sollten die betroffenen Beschäftigten und die anderen Sozialversicherungsträger ebenfalls Nachforderungen stellen, dürfte die Milliardengrenze schnell überschritten sein.
Nach dem Bericht der »FAZ« befürchtet Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) deshalb eine Insolvenz zahlreicher Zeitarbeitsfirmen und erhofft sich Hilfe von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die für eine gesetzliche Regelung zur Verhinderung der Nachforderungen sorgen soll. Denn selbst eine Insolvenz der Lohndrücker würde nichts an der Forderung der Beschäftigten oder Sozialversicherungen ändern, weil in diesem Fall die entleihenden Firmen zur Nachzahlung gezwungen wären. Mangelt es nämlich an einem Tarifvertrag für die Zeitarbeitnehmer, gilt die Equal-Pay-Regel des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, das für diesen Fall die gleiche Bezahlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern verlangt.
Die Gewerkschaften erwarten dagegen ein Durchgreifen des Arbeitsministeriums, um die gesetzliche Equal-Pay-Regelung durchzusetzen. Immerhin hat die Langzeitwirkung des rot-roten Senats auch jetzt schon bewirkt, dass die Unternehmen bei der Beschäftigung von Leiharbeitern äußerst vorsichtig geworden sind und bei den Verleihern Wert auf klagefeste Tarifverträge legen.
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
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