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Reich werden dank 1,36 Euro

Kommentar von Thomas Blum

Keine Gelegenheit lässt die Bundesregierung verstreichen, um sich der Weltöffentlichkeit als Multikulti-Musterland zu präsentieren: Kein Tag vergeht ohne Palaver über Teilhabe, Integration, das »weltoffene Deutschland« und ähnliches Bumsfallera. Viel buntes Hochglanzpapier wird gedruckt, das in Amtsstuben ausliegt und Ihnen bei Bedarf sicher auch gern vom Integrationsbeauftragten zugeschickt wird. Klar: Exporte dürfen nicht gefährdet, ausländische Investoren nicht verschreckt, die hässlichen Deutschen nicht sichtbar werden. Mit Asylbewerbern und Flüchtlingen springt man indes anders um: Es genügt nicht, sie als bedrohliche »Fremde« auszugrenzen, speziellen Gesetzen zu unterstellen, sie in »Sammellagern« zusammenzupferchen wie Tiere in einem Stall, ihre Freizügigkeit zu beschneiden und ihnen auch sonst all das zu untersagen, was unerlässlich ist für den Aufbau einer eigenen Existenz: Ausbildung und Arbeit. Man muss sie auch demütigen: ihnen unterstellen, sie seien faule Schmarotzer, die nichts anderes im Sinn haben, als sich am hiesigen Sozialsystem (bzw. dem, was die Regierenden davon übrig gelassen haben) zu bereichern. Wie diese Bereicherung aussieht? Seit 1993 erhält ein Flüchtling in Deutschland 60 Prozent der Leistungen, die ein Hartz-IV-Empfänger bekommt. Darin enthalten pro Tag 1,36 Euro »Taschengeld«, von dem es gilt, Anwaltskosten, Porto, Telefongebühren, Fahrtkosten und »kulturellen Bedarf« zu bestreiten. Zu hoffen ist, dass das Trinkgeld, das Ursula von der Leyen (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ihrem Friseur nach einem Besuch hinterlässt, höher ausfällt. Auch wenn der noch keinen Anwalt braucht.

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26.05.2012 | Marcus Meier

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