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Von Hendrik Lasch, Dresden 02.01.2012 / Inland

Öffentliche Aufträge nur mit Mindestlohn

DGB will auch in Sachsen endlich ein Vergabegesetz / Gesetzentwurf kommt im Frühjahr

Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bisher keine Rolle spielt. Der DGB will das ändern, benötigt aber wohl einen langen Atem.
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Schaufelt öffentlich nicht unter 8,50 Euro pro Stunde.

Sachsens DGB will im Frühjahr einen Gesetzentwurf für ein Vergabegesetz vorlegen. Das hat Landesvorsitzende Iris Kloppich jetzt angekündigt. Grund: Der Freistaat ist bisher das einzige Bundesland, in dem es keinerlei Regelung zur Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gibt. Befördern will der DGB seinen Vorstoß mit einer landesweiten Kampagne. Allerdings räumt Kloppich ein, dass sie nicht damit rechnet, ihren Wunsch von der jetzigen Koalition aus CDU und FDP erfüllt zu bekommen. Die Liberalen lehnen derlei Ansinnen rundheraus ab. Der DGB blickt daher eher auf 2014, wenn ein neuer Landtag gewählt wird: »Wir brauchen einen langen Atem.«

Mit einem Vergabegesetz würde geregelt, zu welchen Konditionen die öffentliche Hand im Freistaat Aufträge an Unternehmen erteilen kann. Eine aus Sicht der Gewerkschaften zentrale Frage ist die Tarifbindung: Unternehmen kämen nur zum Zuge, wenn sie Tariflöhne zahlen. Zugleich solle aber ein Mindestlohn von 8,50 Euro als »unterste Haltelinie« fixiert werden, sagt Kloppich. Das sei wichtig, weil in einigen Branchen Tariflöhne unter dieser Marke gelten. So erhielten Gebäudereiniger nur sieben Euro Stundenlohn. Großen Regelungsbedarf sieht Kloppich auch im Baugewerbe, wo Firmen mit Tarifverträgen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oft durch unseriöse Dumpingangebote ausgestochen werden. Die DGB-Chefin betont freilich, dass die Lohnhöhe nicht das einzige maßgebliche Kriterium sei. Wichtig sei zudem, dass ökologische und soziale Faktoren bei der Auftragsvergabe berücksichtigt würden, so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Derzeit gibt es in der Bundesrepublik laut DGB in neun Bundesländern Regelungen zur Tariftreue, die jedoch nicht alle auch Mindestlöhne enthalten. Drei weitere Länder planen eine Einführung, so auch Sachsen-Anhalt, wo CDU und SPD in diesem Dezember ein Vergabegesetz in den Landtag einbrachten. Allerdings scheiterte die SPD mit ihrem Anspruch, einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu verankern. In Bayern wurde ein im Jahr 2000 beschlossenes Gesetz vor zwei Jahren aufgehoben; Hessen und Schleswig-Holstein wenden bestehende Gesetze wegen eines europäischen Gerichtsurteils derzeit nicht an. Überhaupt keine Tariftreueregelung gab und gibt es laut dem DGB nur in Sachsen.

Zum Handeln fordert die Gewerkschafterin die Landesregierung auch in einem anderen Punkt auf. Dabei geht es um industrienahe Dienstleistungen. Dort überlasse das Land »vieles dem Wildwuchs«, sagt Kloppich: »Die Regierung hat da keinen Plan.«

Der DGB beobachtet, dass viele Unternehmen ganze Produktionsbereiche auslagern. Die neu gegründeten Firmen würden anderen Branchen zugeordnet. Die Arbeitgeber wählten dann Tarifverträge mit den für sie günstigsten Konditionen. Teilweise gibt es gar keine tariflichen Regelungen. Ein Beispiel sind Logistikfirmen in der Automobilbranche, die Teile und Baugruppen von den Zulieferern zu den Herstellern transportieren. Ähnliche Entwicklungen gibt es in der Finanzbranche oder bei Call-Centern. »Dort wachsen Niedrig- und Dumpinglöhne«, so Kloppich: »Das beschäftigt uns massenhaft.«

Die DGB-Chefin räumt ein, dass Gewerkschaften bessere Tarifverträge aushandeln müssten, um diesen Entwicklungen entgegen zu treten. »Wir müssen da über eine neue Solidarität zwischen den Gewerkschaften und bessere Zusammenarbeit in der Tarifpolitik reden«, sagt die DGB-Chefin.

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Mindestlohn und Lohnuntergrenzen

    Gewerkschaften und LINKE verfolgen das Ziel gesetzlicher Mindestlohn schon seit Jahren. Die SPD in ihrer Programmatik auch, mit Abstrichen. Nun kommt die CDU mit der Idee, durch eine Kommission festlegte und von der Bundesregierung bestätigte Untergrenzen für Löhne einzuführen. Kommt jetzt der Mindestlohn über den Umweg »feste Lohnuntergrenze«? Mehr

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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