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Kurz vor der Fusion

In Norddeutschland wollen sich drei evangelische Landeskirchen vereinen / Zwei-Drittel-Mehrheit muss Verfassung beschließen

Ratzeburg. Wenn die Verfassunggebende Synode vom 5. bis 8. Januar in Rostock-Warnemünde abschließend grünes Licht gibt, steht dem großen Geburtstagsfest für die Nordkirche am Pfingstsonntag (27. Mai) nichts mehr im Weg. Die Planungen für das zentrale Kirchenfest in Ratzeburg liefen bereits, sagte Organisationsleiter Peter Schulze vom kirchlichen Amt für Öffentlichkeitsdienst in Hamburg dem epd. Das Motto lautet: »Wir setzen Segel.«

Die Wahl für den »Festhafen« Ratzeburg ist symbolträchtig: Der Ratzeburger Dom ist aus historischen Gründen Teil der mecklenburgischen Landeskirche, obwohl die Stadtkirchen Ratzeburgs zur Nordelbischen Kirche zählen. Bis zur Wende 1989 wurde der Dom von Nordelbien verwaltet.

Zuvor muss die Fusion der drei evangelischen Landeskirchen in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein allerdings die letzte Hürde nehmen. Und dabei liegt die Messlatte besonders hoch. Müssen doch die 266 Kirchenparlamentarier bei der dritten Lesung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Verfassung zustimmen - und dies jeweils auch in den einzelnen Synode der drei Fusionspartner.

In den beiden vorangegangenen Beratungen über die 130 Verfassungsartikel und das Einführungsgesetz mit den Übergangsbestimmungen war eine einfache Mehrheit ausreichend. Bei der zweiten Lesung der Verfassung im Oktober in Heringsdorf auf Usedom hatte es eine breite Zustimmung gegeben. 188 der 215 anwesenden Synodalen stimmten der Nordkirchen-Grundordnung zu. Anders als bei den Synoden von Nordelbien und Pommern war im mecklenburgischen Kirchenparlament die Zwei-Drittel-Mehrheit um ein paar Stimmen verfehlt worden. Für die jetzt erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten muss es von den 140 Nordelbiern 93 Ja-Stimmen geben, von den 69 Pommern 47 Zustimmungen und von den 57 Mecklenburger Synodalen 39 positive Voten.

Die Fusion der Landeskirchen Mecklenburg, Nordelbien und Pommern mit derzeit rund 2,3 Millionen Mitgliedern soll Pfingsten 2012 in Kraft treten. Kiel ist als Sitz des gemeinsamen Kirchenamts vorgesehen, der künftige Landesbischof soll in Schwerin residieren. In Hamburg, Schleswig und Greifswald wird es Sprengelbischöfe geben. Für eine Übergangszeit bis 2018 soll es in Schwerin einen zusätzlichen Sprengelbischof geben.

Sollte die Synode entgegen den Erwartungen die Nordkirche nicht in See stechen lassen, findet auch das Fest nicht statt. »Wir haben noch keine Verträge unterschrieben«, sagte Organisationsleiter Schulze. »Das machen wir erst unmittelbar nach einem zustimmenden Synodenvotum.«

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