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Von John Dyer, Boston 05.01.2012 / Wirtschaft

Schweizer Banker angeklagt

New Yorker Staatsanwaltschaft wirft ihnen Beihilfe zur Steuerhinterziehung von reichen US-Kunden vor

Drei Mitarbeiter der St. Galler Privatbank Wegelin sind von der New Yorker Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Sie sollen US-Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen haben. Nach der UBS wird damit der Druck auch auf andere Schweizer Banken erhöht.

Die Auseinandersetzung zwischen den USA und der Schweiz über Steuerhinterziehung in großem Stil geht in eine neue Runde. Der New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara hat drei Schweizer Banker angeklagt, die wohlhabenden US-Kunden geholfen haben sollen, Vermögen in Höhe von 1,2 Milliarden Dollar am Fiskus vorbei ins Ausland zu verschieben. Den Angeklagten drohen fünf Jahre Gefängnis und eine Geldbuße von 250 000 Dollar.

Die Staatsanwaltschaft nannte zwar die Namen der drei Banker: Michael Berlinka, Urs Frei und Roger Keller. Sie umschrieb aber die Bank kryptisch als »Swiss Bank A«. Aus dem Zusammenhang wird klar, dass es sich dabei um die St. Galler Privatbank Wegelin handeln muss. Die drei Mitarbeiter sollen laut Bharara Tarnfirmen und Stiftungen in Hongkong, Liechtenstein und Panama benutzt haben, um in den Jahren 2008 und 2009 die Identität ihrer Kunden vor der US-Steuerbehörde IRS geheimzuhalten. Sie gingen dabei gezielt ehemalige Kunden der UBS an. Die Zürcher Großbank, die wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ins Visier der US-Behörden geraten war, musste die Namen von 4700 US-Kunden bekanntgeben und eine Buße von 780 Millionen Dollar zahlen.

Die Bank Wegelin soll laut Staatsanwaltschaft um die Kunden mit dem Argument geworben haben, selbst keine Büros in den USA zu unterhalten und deshalb nicht erpressbar zu sein. Preet Bharara erklärte, die Entscheidung sei an oberster Stelle gefallen. »Etwa 2008 entschieden die Teilhaber, die Flucht der US-Steuerzahler mit unversteuertem Geld zu nutzen, indem für sie neue Konten bei der ›Swiss Bank A‹ eröffnet wurden«, heißt es in der Erklärung des Staatsanwalts. Diese habe neue Konten für mindestens 70 US-Steuerzahler eröffnet.

Die Bank Wegelin erklärte gegenüber der Schweizer Nachrichtenagentur sda, dass die Leitung davon ausgeht, im Rahmen des Schweizer Rechts gehandelt zu haben. Die drei Mitarbeiter seien weiterhin in der Zürcher Filiale tätig, arbeiteten aber nicht mehr mit US-Kunden zusammen. Wegelin hat die Beziehung zu US-Kunden seit April 2011 einer Überprüfung unterzogen. Zu den voll haftenden Teilhabern der älteste Privatbank der Schweiz gehört Konrad Hummler, der unter anderem Verwaltungsratschef der »Neuen Zürcher Zeitung« ist und früher auch Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Börse war.

Die Anklage gegen die Wegelin-Mitarbeiter ist vermutlich erst der Anfang. Die US-Behörden haben Ermittlungen gegen insgesamt elf Schweizer Banken aufgenommen. Dazu zählen außer der Großbank Credit Suisse unter anderem auch die Basler Kantonalbank und Julius Bär. Insgesamt sollen bisher 36 Kunden und 24 Bankmitarbeiter angeklagt worden sein, zwei Mitarbeiter sitzen bereits in Haft. Einer von ihnen ist angeblich zur Zusammenarbeit mit den Behörden gegen Strafminderung bereit. Bei den Ermittlungen drohen die US-Behörden den betroffenen Kunden zusätzliche Strafen an, sollten sie nicht zu Aussagen bereit sein. Ihnen droht danach nicht nur eine Anklage wegen Steuerhinterziehung, sondern auch wegen Missachtung des Gerichts.


Lexikon

Wegelin & Co. gilt als älteste Bank der Schweiz. Die 1741 gegründete St. Galler Privatbank ist auf die Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden spezialisiert und verwaltete zuletzt Vermögen in Höhe von mehr als 24 Milliarden Franken (rund 20 Milliarden Euro). Wegelin wird als Kommanditgesellschaft von acht geschäftsführenden Teilhabern mit unbeschränkter Haftung geführt und beschäftigt über 700 Mitarbeiter an 13 Standorten in der Schweiz. nd

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