Löbau trifft es besonders hart. In der ostsächsischen Stadt soll im Zuge einer Verwaltungsreform, die das CDU/FDP-Kabinett in Dresden plant, ein Polizeirevier geschlossen werden, dazu das Amtsgericht - und auch das Finanzamt. Das wurde erst unlängst saniert. Jetzt soll die Behörde nach Görlitz verlegt werden. Das dortige Finanzamt freilich ist viel zu eng. Ob neu gebaut oder eine Immobilie angemietet werden muss, weiß derzeit offenbar noch niemand.
Vorstellungen dazu sollte es jedoch geben, meint Eva Jähnigen. Wenn ein so umfassender Umbau der Landesverwaltung geplant sei, müssten die Kosten absehbar sein, sagt die Innenpolitik-Expertin der Grünen. Das sei allerdings nicht der Fall - obwohl das entsprechende Gesetz bereits Ende des Monats im Landtag beschlossen werden soll. Ein Unding, meint Jähnigen: »Wir beschließen über Standorte, deren Kosten wir nicht kennen.«
Löbau ist dabei, glaubt man der Grünen, kein Einzelfall. Zwar listet das »Standorte-Konzept« der Regierung auf, welche Behörden an welche Orte verlagert werden sollen: die Landesstiftung Natur und Umwelt von Dresden mitten in den Tharandter Wald, der Landesrechnungshof aus Leipzig ins beschauliche Döbeln, Teile der Straßenverwaltung von dort ins erzgebirgische Zschopau - insgesamt ein großer Verschiebebahnhof.
Mehr als die Ortsnamen aber kennen die Abgeordneten nicht. Es sei »in 95 Prozent der Fälle« derzeit noch nicht klar, in welchen Gebäuden die Behörden untergebracht werden - und welche Mieten, Um- oder Baukosten dafür entstehen, klagt die Grüne. Die Staatsregierung beziffert die Baukosten im Zuge der Reform bis 2021 auf etwa 295 Millionen Euro. Nach Meinung Jähnigens ist das keine verlässliche Größe. Vergleiche von Gebäudekosten könne die Verwaltung derzeit gar nicht anstellen, weil sie den Wert ihrer Immobilien nicht kenne - Abschreibungen für Abnutzung etwa würden bisher nicht eingepreist.
Ebenso unklar wie die Kosten der Reform sei deren Nutzen. Die Regierung listet in einem Brief an den Verfassungs- und Rechtsausschuss im Landtag zwar Einsparungen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro auf. Doch nur 48 Millionen davon sind entfallende Mietkosten; der Löwenanteil wird durch den Abbau von Personal gespart - der ohnehin geplant ist. Zwar argumentiert Justizminister Jürgen Martens (FDP), die Reform schaffe erst »die Voraussetzung, dass trotz des Personalrückgangs die Leistungsfähigkeit (der Verwaltung) ... erhalten werden kann«. Jähnigen aber meint, dass dem Landtag eine Milchmädchenrechnung unterbreitet wird. Beschlossen werde ein Gesetz, dessen finanzielle Folgen erst in künftigen Etats deutlich würden - wenn ein Zurück nicht mehr möglich sei. Die Regierung, meinen Kommentatoren, lasse sich einen Blankoscheck ausstellen.
Ob das gelingt, ist offen; die Grünen jedenfalls halten das Vorgehen für verfassungswidrig. Artikel 97 der Landesverfassung schreibt fest, dass Mehrausgaben bei Beschlüssen des Landtags gedeckt sein müssen. »Das Prinzip wird verletzt«, sagt Jähnigen, die sich eine Klage offenhält.
Auch von anderer Seite - konkret: von den Sorben - werden verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Dabei geht es um das Recht der Angehörigen der Minderheit, in ihren »Heimatkreisen« vor Gericht ihre Muttersprache nutzen zu dürfen. Das Amtsgericht Bautzen soll aber nach Görlitz verlegt werden. Martens winkt ab: Er kenne keinen Prozess, bei dem ein Sorbe darauf bestanden hätte, Sorbisch zu sprechen, sagte er der »Sächsischen Zeitung«. Um das Problem zu lösen, will die Koalition den 2010 bei einer Gebietsreform neu gebildeten Landkreis Görlitz, zu dem der bisherige Kreis Bautzen gehört, zum Sorbengebiet erklären.
Unklar ist, ob das zulässig wäre. Medien zitieren ein Gutachten aus dem Bundestag, das auf die Zuständigkeit des Bundes für das Gerichtsverfassungsgesetz und damit die Frage der Gerichtssprache verweist. Auch wird auf Konsequenzen verwiesen, die wohl nicht bedacht wurden: Würde der gesamte Landkreis zur Heimat der Sorben erklärt, bräuchte es auch überall zweisprachige Ortsschilder.
Sachsen will wegen des stetigen Bevölkerungsrückgangs die Verwaltung verkleinern. Diese hatte Ende 2009 noch 87 000 Mitarbeiter; 2020 sollen es nur noch 70 000 sein. Zugleich sollen Behörden neu organisiert, teilweise auch gebündelt werden. Grund ist auch, dass Sachsens Einnahmen sinken. (hla)
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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