Wie viele personenbezogene Daten liegen hinter diesem Kabelsalat verborgen?
Foto: nd/Wolfgang Frotscher
Kaum ein Thema sorgt in der schwarz-gelben Koalition für mehr Streit als die Vorratsdatenspeicherung. Auslöser des Zwistes war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2010. Das oberste deutsche Gericht kassierte damals die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Sie sah vor, dass Telefon- und Internetverbindungen ein halbes Jahr gespeichert werden müssen. Begründung der Richter: Die Speicherung sei ein »besonders schwerer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis«, da die Daten Rückschlüsse in die Intimsphäre der Bürger zulassen.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde Ende 2007 verabschiedet. Es sollte den Ermittlungsbehörden helfen, schwere Straftaten aufzuklären oder zu verhindern. FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger steht der Speicherung skeptisch gegenüber. Sie hat das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren ins Spiel gebracht. Demnach dürfen die Daten nur bei einem konkreten Anfangsverdacht auf eine Straftat gespeichert werden.
Beiträge dieser Debatte:
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07.01.2012
Von Bernhard Witthaut:
»Stoltenberg war nicht aktionistisch, nicht affektgesteuert, sondern in seiner Fassungslosigkeit wohltuend klug und besonnen«, beschrieb die Wochenzeitung »Die Zeit« wie viele andere Medien in Deutschland die besonnene Haltung des norwegischen Ministerpräsidenten nach den grausamen rechtsextremistischen Anschlägen auf ein Jugendcamp Ende Juli 2011. »Er demonstrierte keine militärische Entschlossen...
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07.01.2012
Von Bernd Schlömer:
»Im Interesse der Sicherheit der Bürger...«. Es sind immer die gleichen Argumentationslinien, die im Kontext der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung von den Befürwortern der anlasslosen Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten des Telefon- und Internetverkehrs vorgetragen werden. In der überwiegend sehr emotional geführten Kontroverse, die durch das Verstreichen der Umsetzung der europäisc...
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