Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Suchen auf neues-deutschland.de:

Erweiterte Suche

Nun abrüsten

Standpunkt von Jürgen Reents

Das vom LINKEN-Vorstand beauftragte Gutachten stellt klar: Für ein Mitgliedervotum zur Vorsitzenden-Wahl fehlt der Partei ein Regelwerk. Indes waren die Plädoyers pro und kontra ohnehin eher von taktisch-politischen als rechtlichen Erwägungen geprägt: jenen nämlich, ob eine faktische »Urwahl« den eigenen Personalwünschen mehr nützt oder schadet. Demgemäß änderten sich seit der Kandidaturmeldung von Dietmar Bartsch die Fronten der Argumentation.

Dennoch wäre es auc h politisch unklug, die juristische Expertise zu ignorieren. Zwar könnte eine Handvoll Landesverbände weiterhin ein Mitgliedervotum erzwingen. Dies stünde aber nicht nur unter dem Vorbehalt einer erfolgsaussichtigen Anfechtung vor dem Bundesschiedsgericht, es wäre zudem der Versuch einer Minderheit, der Partei einen politisch zweifelhaften Weg aufzudrängen. Professor Morlok weist zu Recht darauf hin, dass das Vorstandskonstrukt der LINKEN eine »passende Personalkombination« erfordert, über die »vernünftigerweise« ein Parteitag besser entscheiden mag als eine Köperschaft, die den Verlauf der Wahlgänge gar nicht diskutieren kann. Wer bei einem Mitgliedervotum A und C ankreuzt, könnte schließlich doch D den Vorzug für den Ko-Vorsitz geben, wenn B zuvor eine Mehrheit erhalten hat. Der Zugewinn an innerparteilicher Demokratie liegt immerhin darin, dass die LINKE erstmals vor einer echten Wahl ihrer Spitze steht und diese nicht alternativlos inszeniert. Daher sollte beim Streit um ein Mitgliedervotum die Erkenntnis walten: Bitte abrüsten, Wiedervorlage in beruhigter Zeit möglich.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Frisch gebloggt
26.05.2012 | Marcus Meier

Sind Frauen die besseren Politiker?

Alle Blogs

Facebook
Twitter
Vernetzung

»nd in der Schule«

Medienkompetenz und politische Bildung
nd-Sonderbeilagen

Beilagenplan 2012

Die Sonder- veröffentlichungen in der Übersicht
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.