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Keine »Urwahl« der LINKEN-Spitze

Gutachten für Parteivorstand: Auch »konsultative Aktivierung« nicht satzungsgemäß

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.
Der vom Parteivorstand der LINKEN mit einem Gutachten beauftragte Rechtsprofessor Martin Morlok hält ein Mitgliedervotum zur Wahl der Parteispitze für rechtlich unzulässig. Dies gelte auch, wenn ein solches Votum nur als Empfehlung vor der satzungsgemäßen Wahl auf dem Parteitag eingeholt wird.

Am Donnerstag entscheidet die Führung der Linkspartei über die Mitgliederbefragung zur künftigen Parteispitze. Mehrere Landesverbände treten dafür ein, die Kandidaten vor ihrer Wahl auf dem nächsten Parteitag zunächst der Mitgliedschaft zu präsentieren - in einer Art Vorauswahl. Die Basisbefragung ist seit Wochen umstritten, mit Spannung war deshalb ein Gutachten erwartet worden, das der Vorstand in Auftrag gegeben hatte. In diesem heißt es nun eindeutig: »Die Anträge auf einen Mitgliederentscheid der Linkspartei über die Person der Parteivorsitzenden sind als unzulässig abzuweisen.«

Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass das Parteiengesetz eine Urwahl der Vorsitzenden nicht zulässt. Das vom Gesetz vorgesehene Gremium dafür sei allein der Parteitag. Es sei »gegenwärtig nicht möglich, eine Urwahl der Parteivorsitzenden durch alle Mitglieder durchführen zu lassen, und zwar auch nicht in der Form einer nur konsultativen Aktivierung der Mitglieder«. Diese hätte in jedem Fall eine »erhebliche tatsächliche politische Bindungswirkung«. Das leugnen zu wollen, wäre dem Gutachten zufolge »törichte Naivität oder bewusstes Dummstellen«. Morlok weist zwar auf die »Möglichkeit für rechtspolitische Initiativen« hin. Eine Urwahl gegen alle Zweifel durchzusetzen, davor warnt der Rechtsexperte allerdings ausdrücklich. Für hinreichende Klarheit bedürfe es einer »satzungsrechtlichen Ausgestaltung und Fixierung«, die nicht »wildwüchsig ergriffen« werden könne.

Eine Urwahl sei gar nicht Gegenstand des Antrags, wenden die Befürworter der Mitgliederbefragung in ersten Reaktionen ein. Der Landesvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern, Steffen Bockhahn, rechnet überdies weiterhin mit einem Mitgliederentscheid. Damit wäre dann Schluss mit »Kungelrunden in Hinterzimmern« vor Personalentscheidungen, sagte Bockhahn der Agentur dpa. Die Parteibildungsbeauftragte Halina Wawzyniak hatte bereits zuvor die Auffassung vertreten, dass die Satzung der LINKEN »explizit einen empfehlenden Mitgliederentscheid vorsieht, soweit eine Regelung dem Parteitag vorbehalten ist«. Damit reagierte sie auf eine Expertise des ehemaligen Bundesverwaltungsrichters Wolfgang Neskovic, der ebenfalls zum Ergebnis gekommen war, dass eine Basisbefragung gegen Parteienrecht und Satzung der LINKEN verstößt.

Gegenüber nd bekräftigte Wawzyniak ihre Auffassung auch am Sonntag. Sie widerspricht auch der Einschätzung Morloks, dass die »Ordnung über Mitgliederentscheide nur für Sachfragen gilt und nicht auf Wahlen anzuwenden sind«. In der Satzung sei ausdrücklich nicht von Sachfragen, sondern von »politischen Fragen« die Rede, so Wawzyniak.


Nun abrüsten: Kommentar von Jürgen Reents

Die Mitglieder werden den Parteitags-Delegierten die Entscheidung nicht abnehmen können.
nd-
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