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Von Dieter Hanisch 11.01.2012 / Inland

Kein rollender Asbestschlamm

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein steigen aus umstrittenem Müllgeschäft aus

Ein Gutachten schätzt die umstrittenen Asbesttransporte nach Mecklenburg-Vorpommern in ihrer geplanten Form als rechtswidrig ein.

Der seit Monaten gehegte Plan, Asbest von der niedersächsischen Halde in Wunstorf-Luthe nach Mecklenburg-Vorpommern zu transportieren, ist vom Tisch. Ein jetzt vorliegendes Rechtsgutachten lässt es an Deutlichkeit nicht fehlen: Die vorgesehene Form des Gifttransfers ist rechtswidrig.

Die Sondermülldeponie Ihlenberg bei Schönberg in Nordwestmecklenburg bleibt damit für die brisante Altlast aus der Region Hannover tabu. Ursprünglich wollte das dortige Umweltdezernat 145 000 Tonnen mit Asbestfasern versetzten Schlamm mit über 7000 Lkw-Fahrten in Richtung Mecklenburg rollen lassen. Dabei sollten die Fahrzeuge lediglich mit einer Plane abgedeckt sein.

Und genau das verstößt gegen die abfallrechtlichen Gefahrgutvorschriften, haben jetzt die Berliner Umweltexperten aus der Anwaltskanzlei Gassner-Groth in einem Rechtsgutachten für die Landesregierung in Schwerin festgestellt. Proteste von Anwohnern der Deponie hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass im Falle eines Transportes der Asbestmüll in zugeschweißten Plastikbehältern zu befördern sei.

Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) und sein Kabinett zogen nun einen Schlussstrich unter das Thema. Das Land wolle in diesem Zusammenhang auch keine Ausnahmegenehmigungen beantragen. Da noch kein Vertrag geschlossen wurde, könne es nach Sellerings Angaben auch nicht zu Schadenersatzforderungen kommen. Auch Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) unterstrich, dass man nun von dem Müllgeschäft Abstand nehme. Gesundheitliche Aspekte und Arbeitsschutzrichtlinien seien höher zu bewerten als wirtschaftliche Gesichtspunkte, betonte der Minister, selbst wenn der Deponie Ihlenberg damit ein Auftrag von 900 000 Euro verloren gehe.

Ausdrücklich haben Sellering und Glawe der Kieler Landesregierung Amtshilfe angeboten. Dort wird es nun aus dem zuständigen Umweltministerium keine Erlaubnis für ähnliche Transporte, wenn auch nur im Umfang von 30 000 Tonnen, auf die Sondermülldeponie Rondeshagen (Kreis Herzogtum Lauenburg) geben. Umweltministerin Juliane Rumpf (CDU) sagte, nach dem Gutachten sehe sie die Geschäftsgrundlage für die geplanten Transporte als entfallen an. Rumpf hatte nach interfraktioneller Intervention im Landtag ihre Entscheidung in der Sache von der gefahrrechtlichen Klärung der Problematik abhängig gemacht.

An beiden Orten und entlang der geplanten Strecke hatten sich Bürgerinitiativen deutlich gegen die Transporte ausgesprochen, auch wenn der TÜV Nord diese nach wenigen Testfahrten samt einem begleitenden Messprogramm nicht beanstandete. Recherchen von Umweltschützern brachten dann ans Tageslicht, dass der TÜV Nord gar kein Zertifikat für eine derartige Asbest-Gefahrenbewertung besitzt.

Die Abfallreste liegen auf dem Gelände der ehemaligen Fulgurit-Werke. Diese nutzten Asbest jahrzehntelang als Baustoff, schlossen 1990 aber ihren Betrieb. Mit der Auflösung der Firma und dem 1993 erfolgten Asbestverbot blieb das Müllproblem, um das sich aber zunächst niemand kümmerte. Erst im vergangenen Jahrzehnt sollte eine Sanierung des Wunstorfer Geländes beginnen, weil man dort eine Gefährdung des Trinkwassers nicht mehr ausschließt und das 20 000 Quadratmeter große Areal künftig als Gewerbefläche nutzen möchte. Da es in Niedersachsen keine verfügbare Sondermülldeponie gibt, wollte man ursprünglich die Altlast sogar nach Brandenburg bringen, blitzte dort aber ab. Experten raten zu einer Versiegelung vor Ort, was die zuständige Verwaltung bisher als zu teure Lösung ablehnt.

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