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Von Peter Kirschey 14.01.2012 / Berlin / Brandenburg

Das Ei im Gerichtssaal

Kontrollen erschweren das Mitbringen gefährlicher Gegenstände

Bei der Ermordung eines Staatsanwalts im Amtsgericht Dachau in dieser Woche hatte der Täter die Pistole offensichtlich unkontrolliert mit in den Gerichtssaal bringen können. In Berlin dürfte das kaum möglich sein. Die Gerichte - vom Verfassungsgerichtshof als höchster hauptstädtischer Gerichtsinstanz bis zu den Amtsgerichten - werden die Besucher einer gründlichen Kontrolle unterzogen, die nicht wenige als diskriminierend empfinden.

Jeder, der ein Gericht betritt, muss sich zunächst ausweisen können, dann werden die Taschen nach verdächtigen Gegenständen durchsucht und der Körper mit einem Detektor nach möglichen Gefahrenquellen abgetastet. Alle als gefährlich definierten Apparaturen werden dem Besucher abgenommen und am Eingang deponiert. Beim Berliner Landgericht muss man, ähnlich einer Flughafenkontrolle, noch durch eine Sicherheitsröhre, die auf metallische Gegenstände anschlägt. Eine Pistole hätte mit Sicherheit nicht den Weg durch die Kontrollen geschafft. Je nach Sicherheitslage entscheidet dann der Vorsitzende Richter einer Kammer über weitere Sicherheitsauflagen in seinem Prozess. So beginnt beispielsweise am 25. Januar ein Verfahren gegen zwei mutmaßliche Al-Qaida-Aktivisten in Deutschland. Hier wird eine zusätzliche Schleuse eingerichtet, wo die Pressevertreter noch einmal abgetastet und ihre Taschen untersucht werden.

In den Sicherheitsbereich dürfen keine journalistischen Hilfsmittel wie Diktiergeräte oder Fotoapparate mitgebracht werden. Erlaubt sind nur Stift und Papier. Strengstens untersagt ist es, an die abgetrennt sitzenden Zuschauer irgendwelche Gegenstände, insbesondere Schreibwerkzeug, zu übergeben. Ähnliche Sicherheitsvorkehrungen galten zuletzt im sogenannten Pokerraubverfahren. Mitunter entsteht in Berlin der Verdacht, dass Gerichte Sicherheitskontrollen auch für politische Zwecke missbrauchen. So stand am 23. November der stellvertretende Landesvorsitzende der LINKEN von Nordrhein-Westfalen, Thies Gleiss, wegen Beleidigung vor dem Berliner Landgericht. Er hatte im Zusammenhang mit dem Afghanistankrieg den Begriff »Mördersoldaten« verwendet. Auch hier war der Gerichtssaal mit zusätzlichen Kontrollen abgesichert, obwohl erkennbar keine besonderen Gefahren zu erwarten waren.

Es gibt allerdings in Berlin auch Gerichte, die noch nicht zu Hochsicherheitstrakten ausgebaut wurden. So kann man das Arbeits- und Landesarbeitsgericht mit einem freundlichen Gruß betreten, ohne kontrolliert zu werden.

Ein spektakulärer Fall illegaler Einschleusung von verbotenen Gegenständen an Berliner Gerichten liegt über 16 Jahre zurück. Am 20. Dezember 1995 hatte der inzwischen verblichene Westberliner Altkommunarde und Eierwerfer Dieter Kunzelmann als Angeklagter dem damaligen Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) als Zeugen mitten in einer Gerichtsverhandlung zum Schrecken aller Bewacher ein »märkisches Landei« mit dem Ruf »Frohe Ostern, Sie Weihnachtsmann!« auf dem Kopf zerdrückt.

Wilde Gerüchte machten die Runde, wie das Ei in den Gerichtssaal gekommen sei. Die Verteidiger wurden beschuldigt, Beihilfe geleistet zu haben. Später gab Kunzelmann das Geheimnis preis. Er hatte zunächst mehrere Eier offensichtlich und gut auffindbar in seinen Jackentaschen platziert. Die »Tatwaffe« trug er zwischen den Beinen, da wurde er nicht abgetastet. So kam das Ei in den Gerichtssaal.

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