Potsdam (dpa). Brandenburgs Innenministerium prüft, ob die gesetzlichen Regelungen für Ortsschilder gelockert werden können. In Hessen und Nordrhein-Westfalen dürfen Ortsnamenszusätze mit auf die Schilder, in Brandenburg bislang nicht. Das könnte sich ändern, wie aus einer Antwort von Innenminister Dietmar Woidke (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage hervor geht. Es werde geprüft, ob entsprechende Regelungen auch in brandenburgisches Landesrecht übernommen werden könnten.
In Brandenburg tragen bereits verschiedene Städte Namenszusätze, wie zum Beispiel die Neuruppin (»Fontanestadt«), Frankfurt (Oder) (»Kleiststadt«) oder Neustadt/Dosse (»Stadt der Pferde«). Die Namenszusätze dürfen aber nicht auf den Ortsschildern stehen, sondern laut Woidke nur auf Schildern innerhalb der Ortsdurchfahrten.
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