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Von Reimar Paul 17.01.2012 / Inland

Zauberwort Gefahrenabwehr

Asse: Atomkraftgegner warnen vor schneller Festlegung auf Notfall-Paragrafen

Wie kann die Rückholung des Atommülls aus der Asse beschleunigt werden? Eine mögliche Antwort: mit einem Notfall-Paragraf im Atomgesetz. Doch Atomkraftgegner befürchten, dass dann jegliche Bürgerbeteiligungsrechte obsolet wären.

Keine Frage: Bei der geplanten Bergung der radioaktiven Abfälle aus dem havarierten Atommülllager Asse muss das Tempo deutlich erhöht werden. Das haben inzwischen alle Beteiligten erkannt. Das neue Zauberwort lautet »Gefahrenabwehr«. Doch Atomkraftgegner warnen vor einer vorschnellen Festlegung auf diesen Notfall-Paragrafen des Atomgesetzes.

Die Zeit für die Rückholung drängt. Das Bergwerk ist instabil, es droht einzustürzen und voll Wasser zu laufen. In einem jüngst an die Öffentlichkeit gelangten internen Vermerk aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte ein Abteilungsleiter prognostiziert, dass die Bergung des Atommülls bis 2040 dauern könnte, wenn das atomrechtliche Verfahren nicht beschleunigt wird. Viele Experten bezweifeln, dass das Grubengebäude bis dahin stabil bleibt.

Schon die sogenannte Faktenerhebung kommt kaum voran. Das BfS will zwei Kammern mit Atommüll anbohren, um einen Überblick über den Zustand der Abfälle zu gewinnen. Das Niedersächsische Umweltministerium genehmigte die Bohrungen nach langer Prüfung im April, versah den Bescheid aber mit mehr als 30 umfassenden Auflagen. Diese konnten vom BfS bislang nicht vollständig abgearbeitet werden.

Nach Anwohnern, Atomkraftgegnern und Oppositionsparteien verlangt nun auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU), in der Asse »alle Möglichkeiten der Beschleunigung zu ergreifen«. Einem Medienbericht zufolge zeigt er sich auch offen für das unter anderen von SPD-Chef Sigmar Gabriel befürwortete Schnellverfahren zur Gefahrenabwehr.

Dabei geht es um den Paragrafen 19, Absatz 3 im Atomgesetz - eine Regelung, die für die staatliche Atomaufsicht das sofortige Eingreifen bei einer drohenden Gefahr ermöglicht. Danach kann die Aufsichtsbehörde etwa bei Gesetzesverstößen oder einer akuten Gefährdungslage anordnen, dass der Betrieb von Atomanlagen einstweilen oder endgültig eingestellt wird bzw. dass Atomanlagen verfahrensrechtlich nicht mehr als solche behandelt werden.

Als die Bundesregierung nach der Atomkatastrophe in Fukushima die sieben ältesten deutschen AKW zunächst vorübergehend stilllegte, berief sie sich genau auf diesen Paragrafen. Etliche Juristen hatten dagegen Bedenken geäußert.

Die Wolfenbütteler Atom-Ausstiegs-Gruppe (WAAG) ist nun skeptisch, was die Anwendung der Regelung auf die Asse betrifft. Sie könne dazu führen, dass die im Atomgesetz vorgesehenen Bürgerbeteiligungsrechte aufgegeben würden. Das gelte auch dann, wenn sich das BfS von der Option Rückholung verabschiede und für die Verfüllung des Lagers entschiede.

»Es gibt aber Möglichkeiten, das Verfahren und die Arbeiten zu beschleunigen, ohne Rechte aufzugeben«, meint die WAAG. So könnte die Asse rechtlich in mehrere Atomanlagen aufgeteilt werden. Das hätte unterschiedliche Genehmigungsverfahren und unterschiedliche Auflagen für die einzelnen Bereiche zur Folge. »Über diesen Weg könnten die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass mit der Bergung in den leichter zugänglichen Kammern begonnen wird«, heißt es in einem Papier der WAAG. Damit könnte die Rückholung insgesamt früher beginnen. Jedes geborgene Fass reduziere das Risiko.

Zahlreiche mit dem Thema befasste Experten wollen noch in dieser Woche beraten, wie das Verfahren beschleunigt werden kann. Bei der Klausurtagung am 18. und 19. Januar in Braunschweig sollen die bisherigen Erfahrungen ausgewertet und alle Beteiligten auf eine konsequente Umsetzung von Vereinbarungen verpflichtet werden, sagt BfS-Sprecher Werner Nording.

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