»Nichts Aktuelles zu berichten« sagt die Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums zum Stand des Verfahrens in Sachen Arbeitnehmerdatenschutz. Und auch der Kollege vom federführenden Bundesinnenministerium hat keinen wirklich neuen Sachstand zu vermelden. Das Gesetz, das vor gut zwei Jahren nach diversen Schnüffelskandalen in der Wirtschaft wieder einmal mit allem Nachdruck vorangebracht werden sollte, »wird noch zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmt«, sagt er.
Dabei hatte das Kabinett eine Regelung bereits im August 2010 beschlossen, das Gesetz wurde im November 2010 dem Bundesrat vorgelegt, im Februar 2011 in erster Lesung im Bundestag vorgestellt und im Mai 2011 im Innenausschuss beraten. Doch seither ist es ruhig geworden um den Schutz der Daten von Beschäftigten.
Dass das Gesetz seit nunmehr fast einem Jahr scheinbar unbeachtet durch die Gremien dümpelt, hat einen speziellen Grund: Richtig böse ist niemand über das Ausbleiben einer Neuregelung. Gerade nicht die, die es angeht. Obwohl man etwa auch beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) nicht so genau weiß, welcher Art die Änderungen konkret sind, über die jetzt die Koalitionsfraktionen verhandeln sollen, drückt der Verband nicht gerade auf die Tube. Der Tenor in den Gewerkschaften lautet nämlich: Lieber gar kein Gesetz als ein derart schlechtes. Es sei davon auszugehen, dass »das Schutzniveau für die Beschäftigten« in den Nachverhandlungen der Koalition »noch einmal erheblich abgesenkt wird«, schätzt ein DGB-Papier die Lage ein.
Zum einen soll es dabei nach Gewerkschaftsinformationen um die sogenannte Einwilligung gehen: Wenn ein Beschäftigter zustimmt, sollen demnach auch eigentlich »unzulässige Datenerhebungen, -speicherungen und -verarbeitungen« legal werden - und die Freiwilligkeit wird im Zwiegespräch mit dem Chef sehr schnell zum Zwang: »Damit könnten zum Beispiel unzulässige ärztliche Untersuchungen legitimiert werden«, fürchtet der DGB - oder das Fragerecht bei Einstellungen »unbegrenzt erweitert«. Bereits in der Version des Gesetzes, die dem Bundestag in erster Lesung vorgestellt wurde, stand dazu folgender Satz: »Mit Einwilligung des Beschäftigten darf der Arbeitgeber auch bei sonstigen Dritten personenbezogene Daten des Beschäftigten erheben.«
Ebenso solle laut DGB-Papier »die Möglichkeit zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz noch einmal ausgeweitet werden«. Dieser Punkt ärgert die Kritiker des Vorhabens schon lange: Als Reaktion etwa auf die Skandale mit versteckten Kameras in Handelsketten solle nun die »heimliche« Kamera scheinbar verboten werden - um sie als offene Überwachung mehr oder minder flächendeckend zu installieren, sagte schon vor Jahresfrist der Linksabgeordnete Jan Korte im Bundestag. Das sei eine »bizarre Finte«.
Korte kritisiert zudem, dass die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz nach den Plänen der Regierung kein eigenes Gesetzeswerk darstellen, sondern an das allgemeine Datenschutzgesetz »angeklatscht« werden sollten. Schon damit verfehle die Regelung das eigentliche Ziel: »Ein brauchbares Arbeitnehmerdatenschutzgesetz muss man in diesen Zeiten am besten als Fibel in der Tasche haben, um dem Chef sagen zu können: Das, was du von mir verlangst und was du mit meinen Persönlichkeitsrechten machst, ist nicht erlaubt.«
Aktuelle Ausgabe: 22.05.2012
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