Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Suchen auf neues-deutschland.de:

Erweiterte Suche

Versicherungsfälle zügig bearbeiten

Versicherungen oder die von ihnen mit der Schadenregulierung Beauftragten sind gesetzlich verpflichtet, gemeldete Versicherungsfälle unverzüglich zu bearbeiten. Eine begründete Antwort ist innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Eingang des Antrages auf Schadenersatz zu geben. Einen einklagbaren Anspruch auf zügige Bearbeitung der Fälle haben Antragsteller jedoch nicht. Schuldhaftes Verzögern durch Versicherer wird aber von Gerichten durchaus »bestraft«, indem sie den Geschädigten höheren Schadenersatz zusprechen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. August 2011, Az. 19 W 47/09

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Mehr aus: Ratgeber
Frisch gebloggt
24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

Änderungen in der nd-Community

Alle Blogs

Facebook
Twitter
Vernetzung

»nd in der Schule«

Medienkompetenz und politische Bildung
nd-Newsletter

Täglich gut informiert.

Jetzt hier kostenlos abonnieren!
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.