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Von Fabian Lambeck 18.01.2012 / Inland

Reichsbahner auf dem Abstellgleis

Bundesarbeitsgericht verweigert früheren DR-Angestellten die Betriebsrente

Frühere Angestellte der Deutschen Reichsbahn werden auch zukünftig keine Betriebsrente erhalten. In einem Grundsatzurteil wies das Bundesarbeitsgericht am Dienstag die Klage eines DDR-Staatsbahners zurück.

Die Weichen scheinen endgültig gestellt: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied gestern in einem Grundsatzurteil, dass einstige Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben. Zur Begründung führten die Erfurter Richter an, dass die Deutsche Bahn AG als Nachfolgerin der Reichsbahn »der falsche Adressat« für diese Ansprüche sei. Damit wies das höchste deutsche Arbeitsgericht die Klage eines Reichsbahners zurück, der eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 128,33 Euro eingefordert hatte. Wie ein Gerichtssprecher erläuterte, sei die betriebliche Altersversorgung der Reichsbahner schon 1974 vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger der DDR übernommen worden. Deshalb müssten sich die Forderungen an die gesetzliche Rentenversicherung richten, so der Sprecher am Dienstagnachmittag.

Das sah die Klägerseite anders: Der Reichsbahner - und mit ihm die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) - argumentierten, dass die Rechtsgrundlage für die Ansprüche im Nachtrag des »Rahmenkollektivvertrages« für Reichsbahner festgeschrieben sei. Mit dem Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990 sei der Rahmenvertrag in Bundesrecht überführt worden. Die davor erworbenen Anwartschaften würden demnach als Vermögenswerte unter die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes fallen.

Der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister, der die Bahn vor Gericht vertrat, betonte hingegen, dass die Versorgungsordnung zum 31. Dezember 1991 außer Kraft getreten sei. Die entsprechenden Ansprüche hätte man in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.

Das Bundesarbeitsgericht schloss sich dieser Sichtweise an. Damit bleibt etwa 40 000 Betroffenen eine Betriebsrente verwehrt.

In der Regel ruhte die Altersversorgung der Reichsbahner auf drei Säulen: Da war zum einen die normale Sozialversicherungsrente (SV), hinzu kam eine freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) sowie die Altersversorgung der Bahn. Bis heute sind weder Zusatzrente noch Altersversorgung überführt worden. Die Linksfraktion im Bundestag schätzt die Anzahl der Betroffenen sogar auf bis zu 80 000 Menschen.

Übrigens: Das Bundesverfassungsgericht verweigerte zwar die Annahme einer Beschwerde in dieser Sache. Gleichzeitig machten die Karlsruher Richter aber deutlich, dass Ansprüche der Reichsbahner nach der Wende nicht automatisch getilgt worden seien.

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1 Kommentar zu diesem Artikel

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  • Rotspoon, 17. Jan 2012 22:16

    Es sind Verbrecher am Werk

    Es ist augenschweinlich

    • Permalink

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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