Keinen Grund für Lob - im Gegenteil! Was sich gestern parallel zur Kabinettsrunde im Bundestagsinnenausschuss abspielte, bewertet Jan Korte von der Linksfraktion als »höchsten Grad der Frechheit«. Die Entrüstung über das Auftreten des Generalbundesanwaltes Harald Range, der die Vizechefs des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes im Schlepptau hatte, war parteiübergreifend.
Eigentlich sollten die Herren plus zwei Staatssekretäre aus dem Innen- und dem Justizressort über den Fortgang der Ermittlungen zum Nazi-Terror-Netzwerk NSU berichten. Doch sie verweigerten jegliche Auskunft. Von schwarz bis grün - serienweise platzte Abgeordneten der Kragen, als die Vorgeladenen es sogar ablehnten, in einer geheim eingestuften Sitzung Erkenntnisse vorzulegen. Sie würden ihr Schweigen allenfalls im - generell geheim tagenden - Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) brechen.
Dreister konnte die Missachtung des zuständigen Innenausschusses kaum ausfallen. Sie legt den Schluss nahe, dass die deutschen Sicherheitsbehörden allerlei Mitschuld an der Nazi-Mord-Orgie zu verbergen haben. Um die Vorgänge um den NSU aufzuklären, sollen zumindest drei parlamentarische Untersuchungsschüsse - in Sachsen, in Thüringen und auf Bundesebene - installiert oder mit neuen Vollmachten ausgestattet werden.
Die gestrige Sitzung machte erneut klar, dass Beamte aus Bundes- und Landesbehörden auch dort die Autorität von Abgeordneten missachten wollen. Generalbundesanwalt Harald Range hatte das unlängst bereits in einem Schreiben an das Thüringer Parlament deutlich gemacht. Darin beharrte er gleichfalls nach Gutsherrenart darauf, jegliche Auskünfte zu verweigern. Unter anderem weil Bundesangelegenheiten nichts für die Ohren von Landtagsabgeordneten seien. Gestern in Berlin missbrauchten die Behördenchefs die Idee des Föderalismus in umgekehrter Weise. Die Landesbehörden gestatten nicht, dass ihre Angelegenheiten auf Bundesebene beraten werden.
Bei ihrem Boykott haben die Behördenchefs weiteste Rückendeckung von den Innenministern. Ende Dezember, als Uwe Schünemann (CDU), Innenminister von Niedersachsen, Chef der Innenministerkonferenz war, lehnte er sogar Auskünfte an das PKGr ab. An dessen Chef Thomas Oppermann (SPD) schrieb er: »Die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Exekutive in den Ländern obliegt ausschließlich den Landesparlamenten.«
Derartige Aufklärungsverweigerungen lassen sich auch nicht durch die Gesetzesfassung für die Datei abschwächen. Zumal die bereits seit Tagen von allen Seiten kritisiert wird. Es handelt sich ohnehin nur um eine leicht umformulierte Fassung des Antiterrordatei-Gesetzes, in dem islamistisch geprägte Gefährder aufgelistet werden.
Nun sollen alle Personen erfasst werden, »bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie rechtsextremistische Bestrebungen verfolgen und in Verbindung damit zur Gewalt aufrufen«. Hinzu kommen jene, die »die Anwendung von rechtsextremistisch begründeter Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeit vorsätzlich hervorrufen«.
Der per Computer leicht herzustellende Entwurf fällt durch einige Merkwürdigkeiten auf . So hat man im Paragraf 1 den Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt von der Aufklärung und Bekämpfung des Rechtsextremismus »befreit«. Das muss verwundern. Denn es besteht kein Zweifel darüber, dass die NSU-Terroristen nicht nur im Geiste eng mit der global agierenden, rechtsextremistischen Blood&Honour-Gruppierung verbunden waren. Klar ist auch, dass diese Terrororganisation - so wie die Mitglieder der »Zwickauer Zelle« - aller Wahrscheinlichkeit nach - eng verwoben ist mit der Organisierten Kriminalität. Es geht um Drogen-, Waffen- und Menschenhandel sowie Geldwäsche.
Das übersteigt den Horizont von Verfassungsschützern und militärischen Abschirmern. Auch wenn letztere sich derzeit gewaltig ins Zeug legen, um NSU- und NPD-Verbindungen nach Südafrika zu ergründen. Kommentar Seite 4
Die Enttarnung des Zwickauer Nazitrios rückt den Kampf gegen rechts wieder in den Mittelpunkt der Debatte. Die Politik erschwert die Arbeit der Initiativen gegen Rechtsextremismus, denn die Projekte haben mit Mittelkürzungen und der Extremismusklausel zu kämpfen. Die Diskussion über ein Verbot der NPD ist in Fahrt - das Verfahren jedoch noch lange nicht in Sicht.
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Seit mehr als 6o Jahren lassen diese heimlichen und unheimlichen Herren (Damen werden da kaum verwendet) bei jeder passenden Gelegenheit Unsicherheit produzieren, damit die Sicherheit DERERDAGANZOBEN durch Gesetze und manchmal auch sehr außerordentliche Maßnahmen garantiert bleibt.Nun sollen sie wieder mal am konkreten Beispile der "Öffentlichkeit" erklären, was sich da in letzter Zeit in Sachen Dönermorde alles so getan hat - nicht auszudenken!
Es gäbe großenn Ärger, wenn der Michel unter diesen Teppick gucken dürfte. Nicht mal ein Zipfel darf gelüpft werden.
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