Koblenz/Mainz (epd/nd). Ein an Spielsucht erkrankter Mainzer darf künftig nicht mehr als Fahrlehrer arbeiten. Dem Mann sei zu Recht die behördliche Fahrlehrer-Erlaubnis entzogen worden, urteilte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz (AZ: 6 B 11340/11.OVG). Zuvor hatte bereits das Mainzer Verwaltungsgericht einen Eilantrag abgewiesen.
Der Betroffene, Angestellter einer Fahrschule, hatte wegen seiner Glücksspielsucht in 85 Fällen Geld seiner Schüler in Höhe von insgesamt mehr als 17 000 Euro nicht an den Fahrschulinhaber weitergeleitet. Nach Bekanntwerden der Vorfälle entzog die Stadt Mainz dem Fahrlehrer wegen Unzuverlässigkeit die Berufserlaubnis.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz mit der Begründung, die Verfehlungen seien so schwerwiegend, dass dem Mann kein Vertrauen in eine ordnungsgemäße Ausübung des Fahrlehrerberufs mehr entgegengebracht werden könne.
Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
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