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Von Christin Odoj 21.01.2012 / Berlin / Brandenburg

Handygate in Friedrichshain

Funkzellenabfrage hat ein politisches Nachspiel im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses

Die massenhafte Sammlung sensibler Handydaten im Zusammenhang mit einem Autobrand in Berlin-Friedrichshain am 24. Oktober 2009 schlägt hohe Wellen. Am kommenden Montag wird das Thema im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses ganz oben auf der Tagesordnung stehen.

Anlass ist ein am Donnerstag veröffentlichter Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten auf dem Internetblog netzpolitik.org. In dem amtlichen Schreiben ist dokumentiert, wie einem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wurde, die Verbindungsdaten ein- und ausgehender Anrufe sowie SMS zwischen 3.45 und 5 Uhr vollständig zu erfassen und zu übermitteln. »Eilt, da sonst Datenverlust droht«, lautet der Vermerk an den Ermittlungsrichter. Von insgesamt 13 Funkzellen, also fest installierten Sendeantennen, im Bereich S-Bahnhof Frankfurter Allee und Petersburger Straße sollen so die Daten von vier großen Mobilfunkbetreibern gesammelt worden sein. Wie viele Personen von der Abfrage genau betroffen waren, wollte die Polizei am Freitag nicht mitteilen. Derartige Funkzellenabfragen sind höchst umstritten, da sie in die Privatsphäre tausender Unbeteiligter eingreifen, denn die Daten werden nicht individualisiert übermittelt und Betroffene werden - wohl erst Jahre später - über das Vorgehen informiert.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix hat von der Polizei eine Stellungnahme gefordert. Bis diese sich äußert, ist eine Einschätzung der Lage für ihn schwierig, ließ er über seinen Sprecher Joachim-Martin Mehlitz verlauten. Die Datenschutzbeauftragten der Länder hatten sich bereits im vergangenen Sommer im Zusammenhang mit der massenhaften Speicherung von Telefondaten während einer Anti-Nazi-Demo in Dresden gegen die massenhafte Erfassung von Menschen gewandt, da »kein Anlass für einen staatlichen Eingriff« gegeben war. Gleichzeitig forderten sie strengere und klarere Richtlinien für den Einsatz derartiger Kontrollen. Konkret geht es um den Paragraf 100 der Strafprozessordnung aus dem Jahr 2009, in dem geregelt ist, unter welchen Umständen Handydaten und Telekommunikation auch ohne das Wissen der Betroffenen überwacht werden dürfen. Hier ist von Landesverrat, innerer und äußerer Sicherheit, Raub, Erpressung und schweren Sexualstraftaten die Rede.

Bereits im November hatte die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus in einer Kleinen Anfrage die Verhältnismäßigkeit solcher Einsätze zum Beispiel bei Demonstrationen infrage gestellt. Die Antwort des Senats lässt noch auf sich warten. »Die Gefahr besteht, dass derartig inakzeptable Überwachungsmechanismen zum Routineeinsatz werden«, sagte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Lederer. Er sprach von einer »Sicherheitshysterie«, die in der Berliner Öffentlichkeit seit geraumer Zeit grassiert.

Die Kriminalpolizei rechtfertigte unterdessen den damaligen Lauschangriff mit der besonderen Schwere der Straftat, »da sich der Schaden auf etwa 20 000 Euro beläuft und das Feuer auf ein weiteres Fahrzeug hätte übergreifen können«, so der richterliche Beschluss. Dieser ist auch der Grund, warum die Polizei ihr Vorgehen als »angemessen« betrachtet. Alle rechtsstaatlichen Normen seien eingehalten worden. »Die von der Polizei vorgenommenen Auswertungen von Funkzellen erfolgten ausschließlich aufgrund richterlicher Beschlüsse«, ließ das Polizeipräsidium am Donnerstag verlauten. Weil bei einer Mehrzahl der im Jahr 2007 festgenommen Autobrandstifter ein Handy gefunden wurde, ging die Polizei davon aus, dass es ohne eine Auswertung aller zur Tatzeit geführten Telefonate in den Ermittlungen nicht vorangehen würde. Genutzt hat die umstrittene Ermittlungsmethode nichts. Das Verfahren wurde eingestellt.

Inzwischen sorgt das Berliner »Handygate« auch auf Bundesebene für Aufregung. Malte Spitz vom Grünen-Bundesvorstand forderte eine »schnellstmögliche Aufklärung, in wie vielen Fällen bundesweit nicht-individualisierte Mobilfunkdaten abgefragt wurden«. Foto: dpa

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • »Handygate« und Funkzellenabfragen

    Innerhalb von vier Jahren hat die Berliner Polizei massenhaft Mobilfunkdaten von Handynutzern in Berlin ausgespäht. Autobrandstifter sollten so ermittelt werden - erfolglos. Dennoch sei diese Ermittlungsmethode üblich und rechtmäßig, heißt es offiziell. Bereits vor knapp einem Jahr ermittelte die Dresdener Staatsanwaltschaft per »Handygate« gegen Nazi-Protestierer im Rahmen von »Dresden Nazifrei«.
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5 Kommentare zu diesem Artikel

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  • Rotspoon, 20. Jan 2012 18:24

    Solch mr ufrejen?

    Wer ein krummes Ding dreht, sollte kein Mobile bei sich tragen und wer ein Geheimnis hat, sollte es nicht übers Telefon ausbreiten. Ist sonst noch was?

    • Permalink

  • Berndchen, 20. Jan 2012 18:33

    Re: Solch mr ufrejen?

    Nö. Aber die Quantität schlägt eines Tages (oder besser schleichend) in eine neue Qualität um.

    • Permalink

  • Berndchen, 20. Jan 2012 18:40

    Re: Ist sonst noch was?

    Ja. Demonstranten stellen das Ding ganz ab.

    • Permalink

  • Berndchen, 20. Jan 2012 18:51

    Re: Re: Ist sonst noch was?

    JA! Ken Jebsen jetzt online & unabhängig auf Sendung: "kenfm.de" . Heiß!

    • Permalink

  • Berndchen, 20. Jan 2012 19:21

    Re: Re: Ist sonst noch was?

    Oh nein verdammt...Geht ja auch nicht...Dann sind ja alle, die ihr Handy ausgeschaltet haben der Demoteilnahme verdächtig...:-(

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