nd: Wie bewerten Sie die massenhafte Ausspähung von Handydaten 2009 im Zuge von Ermittlungen der Polizei?
Wenn sich das bewahrheiten sollte, ist das ein massiver Eingriff in die Grundrechte. Ähnliche Anträge zur Funkzellenüberwachung in Hamburg wurden regelmäßig abgelehnt, weil es nicht verhältnismäßig ist.
Autobrandstiftungen haben die Berliner Öffentlichkeit damals stark bewegt.
Das Gesetz regelt das: Bei besonders schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch ist die Ermittlungsmethode berechtigt. Die Frage aber ist doch: Wie wiegt man Rechtsgüter ab? Schließlich gibt es auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In diese wurde massiv eingegriffen, weil man in dem Moment, wo man abgehört wird, sein Recht nicht mehr wahrnehmen kann.
Haben Sie inzwischen mehr Informationen zu der Aktion?
Es gibt Hinweise, dass die Methode auch bei der Brandserie 2011 eingesetzt wurde. Am Montag muss CDU-Innensenator Frank Henkel im Abgeordnetenhaus dazu Stellung beziehen.
Fragen: Martin Kröger
Aktuelle Ausgabe: 24.05.2012
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