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Von Gabriele Oertel 21.01.2012 / Wirtschaft

Ein Rettungsschirm für die FDP

Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes zwischen Beifall und Verriss

In dieser Woche endete die Frist zur Stellungnahme von Vereinen und Verbänden zum Referentenentwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes aus dem Bundesjustizministerium. Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft signalisiert manche Zufriedenheit - Umweltverbände und Mieterbund teilen die in keiner Weise.

Es kommt so, wie der Mieterbund es bereits vor der Bundestagswahl geahnt hat - wenn auch in variierter Form. Unmittelbar vor dem Wahltag hatte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips im nd-Interview gewarnt, dass eine Beteiligung der FDP an einer künftigen Bundesregierung Mietern im Lande wenig Erfreuliches, Vermietern aber goldene Zeiten bringen würde. Und tatsächlich wurde alsbald nach der Inthronisation von Schwarz-Gelb über beabsichtigte Änderungen im Mietrecht spekuliert, das den Liberalen seit Jahren wegen angeblich mangelnder Vermieterfreundlichkeit ein Dorn im Auge war. Von der Vereinheitlichung der Kündigungsfristen war die Rede, mit der die Mieter in jedem Falle schlechter gestellt würden. Doch nach dem zweifelhaften FDP-Erfolg mit der Hoteliersteuer und den entsprechend bissigen Kommentaren machte die Union einen Rückzieher - was den Koalitionspartner mitnichten erfreute.

Nun hat das Haus Leutheusser-Schnarrenberger einen Entwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz vorgelegt, in dem Kündigungsfristen keine Rolle mehr spielen - dafür aber eine Reihe von Einschränkungen für die Mieter insbesondere bei der energetischen Modernisierung ins Auge gefasst werden. Das reicht vom Verdikt der grundsätzlichen Duldung von Modernisierungen, das es bislang nicht gab, bis hin zur vom Mieterbund als »Systembruch« beim Minderungsrecht bezeichneten befristeten Abschaffung der Möglichkeiten einer Mietminderung bei Schmutz- und Lärmbelastung oder beim Heizungsausfall während der energetischen Modernisierung.

Vereine und Verbände wurden zu dem 62-seitigen Gesetzentwurf um ihre Meinung befragt. Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW) sieht im Gesetzentwurf eine Weichenstellung beim Klimaschutz. Das sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) völlig anders. Für sie droht die in dieser Frage konzeptionslose Bundesregierung durch den Gesetzentwurf die ohnehin mit den Jahren gesunkenen Chancen für mehr Klimaschutz zu verspielen, weil auf effektive Anreize für Vermieter »zu einer zügigen und qualitativ hochwertigen energetischen Sanierung von Mietwohnungen« verzichtet werde. Doch Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und GdW-Präsident in Personalunion ficht das nicht an. Er ist es auch, der die soziale Ausgewogenheit rühmt und in vorauseilender »Konfliktbewältigung« meint: »Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ist jedenfalls nicht erkennbar.

Das freilich teilt der Mieterbund (DMB) in keiner Weise. Für ihn verfolgt der Gesetzentwurf »einseitig das Ziel, Vermieterinteressen auf Kosten der Mieter zu dienen«, ist sozial unausgewogen und könne »zu extremen Härten« führen. So werde der Klimaschutz »zum Vehikel, um Vermieterinteressen Vorschub zu leisten, ohne dass mit diesem Instrumentarium Investitionen in die energetische Gebäudesanierung angestoßen würden«, nähert sich das 34-seitige DMB-Papier dem vernichtenden Urteil der Umwelthilfe.

Wiederholt hatte der Mieterbund erklärt, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen. Allerdings als Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Vermietern und Mietern, die in einem ausbalancierten Umfang ihren Beitrag zur Lösung leisten müssten. Die bisher geltende Elf-Prozent-Regelung, mit der die Modernisierungskosten auf die Miete aufgeschlagen würden, gehöre abgeschafft, stattdessen müssten energetische Standards künftig in Mietspiegeln eingebunden werden. Da dies nicht von heute auf morgen geschehen könne, so DMB-Sprecher Ulrich Ropertz gegenüber nd, schlägt sein Verband eine zeitlich befristete Zuschlagsregelung ähnlich der für den Osten vor 20 Jahren vor. Ein Zugeständnis freilich, das nicht jedem Mieter gefallen dürfte. Aber Ropertz macht zugleich klar, dass der Mieterbund einem Mietrechtsänderungsgesetz, das ein »von der Bundesregierung gespannter FDP-Rettungsschirm« sei, entschiedenen Widerstand entgegensetzen werde.

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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