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Karlsruhe hebt Urteil gegen NPD-Frau auf

Karlsruhe (dpa/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilung einer NPD-Funktionärin wegen Beihilfe zur »Verunglimpfung des Staates« aufgehoben und die Meinungsfreiheit für staatskritische Äußerungen gestärkt. Die Vorsitzende des »Rings Nationaler Frauen«, Edda Schmidt, hatte ein polemisches Flugblatt gegen ein Theaterstück über den Hitler-Attentäter Georg Elser verantwortet. Die Polemik sei jedoch vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, entschieden die Verfassungsrichter in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Das Flugblatt war 2008 nach der Uraufführung des Theaterstücks »Georg Elser - Allein gegen Hitler« in Burladingen-Melchingen (Baden-Württemberg) verteilt worden.

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