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Liebig 14: Überwachung war rechtens

(dpa). Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hat die umstrittene Videoüberwachung eines ehemals besetzen Hauses im Stadtteil Friedrichshain verteidigt. Anlass für die Überwachung seien zahlreiche Straftaten mit teils erheblicher Bedeutung gewesen, die sich im Umfeld des geräumten Hauses in der Liebigstraße 14 ereignet hätten, sagte Henkel am Montag vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix dagegen bezeichnete die Überwachung als rechtswidrig.

Das Haus war im vergangenen Sommer von einer Grundschule aus mit vier Schwarz-Weiß- und einer Infrarotkamera überwacht worden. Nach Protesten von Anwohnern und Politikern stoppte die Polizei ihre Maßnahme. Die Daten seien gelöscht worden, sagte Henkel.

Laut Dix ist Videoüberwachung polizeirechtlich zwar erlaubt, sollte aber nur zur Verhütung von Straftaten eingesetzt werden. Präventiv hätte sie aber nur wirken können, wenn das Bildmaterial ständig beobachtet worden wäre. Da dies nicht der Fall war, handele es sich um eine repressive Maßnahme zur Beweissicherung, die gesetzlich nicht zulässig sei. Auch die Opposition wertete die Überwachung, im Gegensatz zu Henkel, als repressive Maßnahme.

Laut Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers sollte das Material alle sieben Tage überspielt und nur dann ausgewertet werden, wenn es um konkrete Ermittlungen zu Straftaten ginge. Da aber von der Polizei im fraglichen Zeitraum keine kriminellen Handlungen registriert wurden, seien die Videos auch nicht ausgewertet worden.

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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