Sprungmarken: Inhalt, Navigation.
Suchen auf neues-deutschland.de:

Erweiterte Suche

Von Martin Kröger 24.01.2012 / Berlin / Brandenburg

Handy-Fahndung ist üblich

Polizei spähte millionenfach Mobilfunkdaten aus / Brandstifter wurden nicht gefasst

Das massenhafte Ausspähen von Mobilfunkdaten durch die Berliner Polizei in Zusammenhang mit der Verfolgung von Autobrandstiftern ist viel stärker erfolgt als bisher bekannt. »Wenn der Gesetzgeber den Strafverfolgungsbehörden solche Eingriffsinstrumente zur Aufklärung von schweren Straftaten zur Verfügung stellt, so darf sich niemand wundern, wenn diese auch genutzt werden«, erklärte die Vizepräsidentin der Berliner Polizei, Margarete Koppers, gestern im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Sie könne deshalb keinen »Skandal« erkennen. Nach Angaben Koppers, die sehr ausführlich Zahlen präsentierte (siehe Kasten), haben die Verfolgungsbehörden allein beim für Autobrandstiftungsserien zuständigen polizeilichen Staatsschutz im Zeitraum Anfang 2008 bis Januar 2012 rund 4,2 Millionen sogenannte Verkehrsdaten erhoben.

Damit ist gemeint, dass beispielsweise für einen Zeitraum kurz vor und nach einer Brandstiftung an einem Pkw in dem Zielgebiet von den Mobilfunkbetreibern alle dort angemeldeten Mobilfunknummern an die Polizei herausgegeben wurden. Die Behörden glichen dann die Daten ab, um zu schauen, ob dieselben Nummern und ihre Nutzer bereits an anderen Brandorten zur Tatzeit aktiv waren. Gab es beim Abgleich einen Treffer, forderten die Ermittler die konkreten Anschlussdaten an. Dadurch sollte etwa geklärt werden, ob es sich um Anwohner handelt oder ins Schema passende Serientäter. In insgesamt 960 Fällen wurden die konkreten Anschlussdaten von den Unternehmen angefordert, so Koppers.

Die Betroffenen wissen indes bis heute nichts von dem Verdacht, der durch die Fahndung auf sie gefallen war. Denn die zuständige Berliner Staatsanwaltschaft unterrichtete bisher niemanden über die Ausspähung. Besonders effektiv scheint die richterlich abgesegnete Massenfahndung indes nicht gewesen zu sein. »Die beschriebenen Maßnahmen haben zu keinem Erfolg bei Ermittlungen geführt«, räumte Koppers ein.

Aber ist es dann überhaupt verhältnismäßig, auf Instrumente zurückzugreifen, die ursprünglich vom Bund für die Terror-Abwehr konzipiert worden waren?

Innensenator Frank Henkel (CDU) hegte diesbezüglich gestern keine Zweifel. »In diesem Zusammenhang ist alles streng nach Recht und Gesetz gelaufen«, betonte der Innensenator, der allerdings erst seit November 2011 im Amt ist. Die meisten tatortbezogenen Überwachungsmaßnahmen fielen also noch in die Zeit des ehemaligen SPD-Innensenators Ehrhart Körting. Genau wie für seinen Vorgänger steht allerdings auch für Henkel außer Frage, dass die Spähaktionen nötig sind. »Bei Autobrandstiftungen handelt es sich um schwere Straftaten, die nicht bagatellisiert werden sollten.« Deshalb werde die Polizei dieses Mittel auch künftig nutzen. Wenngleich das Übermaß von Daten möglicherweise noch mal überprüft werden müsse.

Prüfen will unterdessen auch der Berliner Landesbeauftragte für Datenschutz, Alexander Dix. »Jeder Einzelfall muss auf seine Schwere untersucht werden und darauf, ob bundesrechtliche Befugnisse korrekt ausgeschöpft wurden«, sagte Dix. Für den Datenschutzbeauftragten steht bereits jetzt fest, dass die massenhaften Funkzellenabfragungen eingeschränkt werden müssen.

Das sieht die Opposition genauso. Sie verurteilte die Ausspähung gestern scharf. »Es handelt sich um eine absolut unverhältnismäßige Maßnahme«, monierte Christopher Lauer von der Piratenpartei. Er sah zudem einen »massiven Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die informationelle Selbstbestimmung«.

Udo Wolf von der Linkspartei zeigte sich vom Ausmaß der Überwachung »erschüttert«. »Das hat eine Dimension, die meine Vorstellungskraft übersteigt.« Aus der Sicht Wolfs muss sich der Senat unbedingt für Korrekturen auf Bundesebene einsetzen.

Vor allem das Ausbleiben von Ermittlungserfolgen machte die Grünen skeptisch. »Für eine nicht-effektive Maßnahme wurden Ermittler aus anderen Bereichen abgezogen«, kritisierte Benedikt Lux. Diese wären bei der Bekämpfung von Schwerstkriminalität an anderer Stelle sinnvoller gewesen.


Fakten Funkzellenabfragen

  • Bis zum 2. März 2010 (Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung) fragte der zuständige polizeiliche Staatsschutz bei 767 Brandanschlägen 190 Mal Mobilfunkzellen in Berlin ab. Dabei wurden 2,85 Millionen Verbindungsdatensätze ermittelt. Bei diesen Fahndungen wurden 950 Mobilfunkbesitzer nach Abgleichen genauer abgefragt.
  • Im Zeitraum zwischen 3. März 2010 und 20. Januar 2012 wurde bei 748 Brandanschlägen auf Autos 185 Mal eine Funkzellenabfragung durchgeführt. Rund 900 000 Datensätze wurden ermittelt. In zehn Fällen wurden Mobilfunknutzer genauer unter die Lupe genommen.
  • Im genannten Zeitraum gab es in Berlin rund 1500 direkte Inbrandsetzungen von Kraftfahrzeugen. Höhepunkt der Brandserie war das Jahr 2011 mit 537 direkt angezündeten Autos und 222 in Mitleidenschaft gezogenen. Auch in anderen Bereichen wurde in den genannten vier Jahren Funkzellen abgefragt. Insgesamt wurden ca. 4,2 Millionen Datensätze erfasst. MK

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • »Handygate« und Funkzellenabfragen

    Innerhalb von vier Jahren hat die Berliner Polizei massenhaft Mobilfunkdaten von Handynutzern in Berlin ausgespäht. Autobrandstifter sollten so ermittelt werden - erfolglos. Dennoch sei diese Ermittlungsmethode üblich und rechtmäßig, heißt es offiziell. Bereits vor knapp einem Jahr ermittelte die Dresdener Staatsanwaltschaft per »Handygate« gegen Nazi-Protestierer im Rahmen von »Dresden Nazifrei«.
    Mehr

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Kommentare zu diesem Artikel

Kommentar schreiben (Login erforderlich)
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Frisch gebloggt
24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

Änderungen in der nd-Community

Alle Blogs

Facebook
Twitter
16. - 17. Juni 2012

nd-Pressefest / Fest der Linken

Wir laden ein zu Musik, regen Markttreiben, zu Polittalks, Lesungen, Diskussionen...
nd-Probeabo

Jetzt »nd« testen

Hier Ihre kostenlose Leseprobe bestellen.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.
Sprungmarken: Seitenanfang, Navigation.

Werbung:

Werbung:

Sprungmarken: Seitenanfang.