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Privatinsolvenz bereits nach drei Jahren

Berlin (AFP/nd). Verbraucher und insolvente Existenzgründer sollen künftig bereits nach drei statt nach sechs Jahren aus ihren Schulden herauskommen können. Das gesetzliche Verfahren zur »Restschuldenbefreiung« soll entsprechend reformiert werden, wie FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Montag mitteilte. Diese Beschleunigung sei auch im Interesse der Gläubiger, weil Schuldner einen Anreiz erhalten, möglichst viel zu bezahlen. Die Verkürzung der Restschuldenbefreiung ist dem Gesetzesentwurf zufolge möglich, wenn es dem Schuldner gelingt, innerhalb dieser Frist mindestens ein Viertel der Forderungen sowie die Verfahrenskosten zu zahlen. Eine vorzeitige Befreiung nach fünf Jahren solle möglich sein, wenn Schuldner zumindest die Verfahrenskosten begleichen können.

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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