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BGH bestätigt Urteil wegen Mordes

Karlsruhe/Leipzig (epd/nd). Im Prozess um den Tod eines Irakers hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Leipzig gegen einen Nazi bestätigt. Der Angeklagte hat demnach am 24. Oktober 2010 den 19-Jährigen erstochen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Landgericht hatte im Juli 2011 den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet.

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