Leipzig/Hamburg (dpa/nd). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt. Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigten Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Damit unterlag eine Anwohnerin der Hamburger Reeperbahn. Die 36-Jährige hatte in Leipzig gesagt: »Worum es mir geht, ist, dass ich nicht auf Schritt und Tritt überwacht werde, sobald ich aus dem Haus gehe.« Die Polizei hatte die Reeperbahn mit zwölf Kameras überwacht.
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