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Brüssel will »Recht auf Vergessen«

Datenschutz soll in der EU strenger werden

Geht es nach der EU-Kommission, müssen persönliche Daten in Zukunft auf Wunsch der Betroffenen gelöscht werden. EU-Justizkommissarin Reding hat am Mittwoch die Vorschläge zu neuen Regeln für Unternehmen, Polizei und andere Behörden vorgestellt.
Brüssel (dpa/nd). Viviane Reding nahm am Mittwoch in Brüssel kein Blatt vor den Mund: »Die Bürger haben nicht immer das Gefühl, die volle Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu haben«, sagte die Vizepräsidentin der Kommission und Zuständige für Justiz und Bürgerrechte. Um das zu ändern, will sie Bürgern ein »Recht auf Vergessen« einräumen. Besonders ins Visier nimmt Reding soziale Netzwerke wie Facebook. Die müssten Daten in Zukunft auf Wunsch ihrer Nutzer wieder löschen. Geschäftsbedingungen, die die Privatsphäre betreffen, müssen den Vorschlägen zufolge einfach und klar formuliert werden. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung dürfen Unternehmen nicht stillschweigend voraussetzen, sie muss ausdrücklich erteilt werden.

Der Bundesvorsitzende der deutschen Piratenpartei, Sebastian Nerz, meinte dazu, das angestrebte »Recht auf Vergessen« im Internet offenbare »ein beinahe naives Verständnis von Technik«. Wenn Reding etwa verlange, dass jeder Internet-Anbieter binnen 24 Stunden sämtliche Kopien eines bestimmten Datensatzes löschen müsse, sei dies technisch gar nicht zu machen. Die EU-Kommission setze zu sehr auf technische Einzelregularien.

Reding hatte weiterhin vorgeschlagen, dass Internet-Anwender in Europa unkompliziert Auskunft erhalten sollen, was Online-Netzwerke oder Versandhandel alles über sie wissen. Kunden, die den Anbieter wechseln, sollen ihre Daten übertragen können. Die Kommissarin plant, dass Bürger Beschwerden an die Aufsichtsbehörde ihres eigenen Landes richten können, auch wenn es um ein Unternehmen außerhalb der EU geht. Denn auch für nicht-europäische Unternehmen sollen die neuen Regeln gelten, sofern sie in Europa Geschäfte machen. Verstöße sollen die Übeltäter teuer zu stehen kommen. Vorgesehen sind Bußgelder bis zu einer Million Euro oder bis zu einer Höhe von zwei Prozent des weltweiten Umsatzes. Verhängen sollen sie die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden.

Die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission benötigen die Zustimmung von Europäischem Parlament und EU-Staaten. Daher rechnen Experten damit, dass die Regeln erst in einigen Jahren in den einzelnen Staaten in geltendes Recht umgesetzt werden.

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