Dessau-Roßlau (dpa/nd). Der Ort Löbejün (Saalekreis) ist mit seiner Klage gegen die Gemeindegebietsreform vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter wiesen die Beschwerde der Stadt am Donnerstag zurück, wie ein Sprecher in Dessau-Roßlau mitteilte. Die Kommune trägt seit dem 1. April 2011 den Namen Wettin-Löbejün. Die Stadt Löbejün fühlte sich durch die Fusion mit Wettin in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Die Richter sahen das anders. Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Wettin-Löbejün habe sich das Land am Gemeinwohl orientiert. Die unterschiedliche Haushaltslage der eingemeindeten Orte sowie deren Besonderheiten seien angemessen berücksichtigt worden.
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