Wirkungslose Sammelei

Ein Gutachten bezweifelt der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Eine neue Studie zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung stärkt der Justizministerin den Rücken. Wissenschaftler konnten keinen zusätzlichen Nutzen für die Aufklärung von Straftaten finden. Doch die Union lässt sich nicht beirren.

Es wirkt wie ein konzertierter Vorstoß der Überwachungsgegner: In Berlin fordern die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am Freitag noch einmal nachdrücklich einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Zeitgleich präsentiert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine neue Studie, die ihren Kurs in der Koalition stützt. Die FDP-Politikerin verhindert seit Monaten ein von der Union gefordertes Gesetz zur anlasslosen Speicherung aller Kommunikationsdaten.

Die Wissenschaftler fanden beim Vergleich der Aufklärungsquoten keinen Hinweis, »dass es durch den Wegfall systematische Veränderungen gegeben hätte«, erklärte der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Hans-Jörg Albrecht, bei der Tagung der deutschen Datenschutzbeauftragten in Berlin. Dabei bestreitet er nicht, dass die Verbindungsdaten in Einzelfällen nützlich sein können. Das sei aber kein belastbarer Bewe...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.