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Nur ein erster Schritt?

Herbert Behrens (LINKE) über ein neues Gesetz zum Drohneneinsatz / Behrens sitzt für die LINKE im Bundestags-Verkehrsausschuss. Dort wird über den Einsatz von Überwachungsdrohnen verhandelt

Herbert Behrens sitzt für die LINKE im Bundestags-Verkehrsa

nd: Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass »unbemannte Fluggeräte« künftig als Luftfahrzeuge gelten sollen. Bedeutet dies, dass ferngesteuerte Modellflugzeuge den gleichen Status besitzen werden wie ein Airbus-Flieger?
Behrens: Nein, es geht darum, dass bislang Starts und Landungen von unbemannten Fluggeräten - wir nennen sie Drohnen - vorher ganz normal angemeldet werden mussten, um beispielsweise eine Demonstration zu überwachen oder den Verkehr zu kontrollieren. Das wird auch künftig so sein.

Die Kameradrohnen der Polizei, wie sie etwa bei den Antinazi-Protesten in Dresden im letzten Jahr zum Einsatz kamen, müssen also vor jedem Start bei der Luftüberwachung angemeldet werden?
Ja, ganz genau. Daran ändert sich auch künftig nichts. Trotzdem bedeutet die Gesetzänderung eine kleine Erleichterung bei der Zulassung von Drohnen, weil es dafür bislang gar keine richtigen Vorschriften gab. Man schafft hier zunächst nur die gesetzlichen Grundlagen.

Ist dies ein erster Schritt hin zu einer Deregulierung des Einsatzes von Drohnen?
Das wissen wir auch noch nicht. Wir haben den Bundesverkehrsminister aufgefordert, die weitergehenden Teile aus der Änderung des Luftverkehrsgesetzes rauszustreichen und zu einem späteren Zeitpunkt einfach noch mal vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir zu wenig über den Einsatz der Drohnen.

Der ja in den Bundesländern erfolgt...
Das ist das Problem: Einzelne Details, wie etwa Datenschutz, regeln die Polizeigesetze der Länder. Wegen entsprechender Erfahrungen in der Vergangenheit sehen wir die Gefahr, dass die Einhaltung der Gesetze auf Landesebene nicht kontrolliert wird. Das zeigt der Skandal um die großflächige Funkzellenabfrage in Dresden.

So weiß auch niemand, wie oft die Drohnen in Deutschland zum Einsatz gekommen sind?
Zumindest wir haben keine Kenntnis davon. Darum wollen wir den Bericht abwarten und möglicherweise ergeben sich aus diesem Bericht - wie das ja häufiger der Fall ist - neue Fragen, die beantwortet werden müssen.

Glauben Sie, dass Innenpolitiker den Einsatz von Überwachungsdrohnen ausweiten wollen und dafür eine entsprechende Gesetzesänderung brauchen?
Das ist nicht ausgeschlossen. Darum sind wir an diesem Punkt auch sehr sensibel. Zumal es uns misstrauisch gemacht hat, dass die Bundesregierung unbedingt die Drohnen, bzw. Unmanned Aircraft Systems (UAS), ins Gesetz aufnehmen wollte, obwohl kein konkreter Anlass bestand. Der eigentliche Grund für die Änderung des Luftfahrtgesetzes war die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Dort ging es aber nur um Fragen der Landeentgelte und darum, bestimmte Staaten von Starts und Landungen auszuschließen.

Wie ist denn die Haltung der anderen beiden Oppositionsparteien?
SPD und Grüne haben unseren Antrag, die Drohnen aus dem Gesetz rauszuhalten, im Ausschussleider abgelehnt.

Fragen: Fabian Lambeck

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24.05.2012 | Katja Eichholz, David König und Olaf Präger

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