Der Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Hitlers »Mein Kampf« geht in die nächste Runde. Der Verlag des britischen Verlegers Peter McGee hat beim Landgericht München Widerspruch gegen eine vom bayerischen Finanzministerium erwirkte Einstweilige Verfügung eingelegt. In den nächsten Wochen wird es zu einer Verhandlung kommen.
Die Wochenzeitung »Zeitungszeugen« hatte kommentierte Auszüge aus Adolf Hitlers Hetzschrift veröffentlichen wollen. Das Finanzministerium, das die Nutzungsrechte an »Mein Kampf« geerbt hat, erwirkte dagegen eine Einstweilige Verfügung. Schon kurz vor der Gerichtsentscheidung hatte der Verlag aber beschlossen, die Zitate aus dem Buch unkenntlich zu machen, um eine Eskalation des Streits zu verhindern. 2009 hatte das Finanzministerium Publikationen der »Zeitungszeugen« beschlagnahmen lassen.
Die Ausgabe der »Zeitungszeugen« mit der ersten »Mein Kampf«-Broschüre als Beilage habe sich dennoch gut verkauft, sagte ein Verlagssprecher. Im Schnitt sei die historische Wochenzeitung im vergangenen Jahr mit einer Auflage von 50 000 bis 60 000 Exemplaren erschienen, die Auflage der vergangenen Woche lag mit 100 000 deutlich darüber. dpa
Aktuelle Ausgabe: 25.05.2012
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