Noch steht die endgültige Entscheidung des Bundeskartellamts zu den Berliner Trinkwasserpreisen aus. Sie wird sehnlichst für den kommenden März erwartet. Ob dann mit einer Preissenkungsverfügung sofort die Trinkwasserpreise sinken werden, wird jedoch vor allem von den Entscheidungen der Gerichte abhängen. Die Wasserbetriebe haben geklagt und in Kürze wird auch der Verband der Deutschen Grundstücknutzer (VDGN) Klagen einreichen: Der VDGN will so auf verschiedenen Wegen eine Senkung der Wasserpreise in der Hauptstadt erzwingen - dass er dabei anwaltlich gut beraten sein wird, davon ist auszugehen. Der klageerprobte Verband hat das an anderer Stelle mehrmals bewiesen. Alles im Fluss im Wasserstreit also.
Doch wie immer die Gerichte entscheiden werden, bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die mögliche Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts eventuell auch einen Hebel bietet, die gesamte zweifelhafte Konstruktion der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit den Gewinngarantien für die privaten Eigner RWE und Veolia zum Einsturz zu bringen.
Diese forsche Annahme begründet sich schlicht darin, dass es sich bei der bundeskartellrechtlichen Prüfung um einen Aspekt handelt, der in den Verträgen zur Teilprivatisierung nicht vorhergesehen war. Denn wenn die Preissenkungsverfügung gilt, gibt es immerhin mit dem Trinkwasser keinen Reibach mehr zu machen. Das ganze Geschäft mit dem Wasser wäre weniger rentabel, vor allem für die Privaten, die dann vielleicht aus den Verträgen aussteigen würden. Aber soweit ist es noch nicht.
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
Preis: 17,99 €
Preis: 15,90 €
Werbung:
Werbung: