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Von Bernd Kammer 08.02.2012 / Berlin / Brandenburg

Senat bremst S-Bahn-Begehren aus

Verfassungsgericht soll Zulässigkeit prüfen, bevor weiter Unterschriften gesammelt werden

Der Senat lehnt das Volksbegehren der Initiative »Rettet unsere S-Bahn« ab. Er hält den Gesetzesentwurf für rechtlich unzulässig und wird ihn dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.

Die Initiatoren des Begehrens vom Berliner S-Bahn-Tisch, zu denen die Eisenbahnergewerkschaft EVG und verschiedene linke Organisationen gehören, hatten im vergangenen Jahr fast 30 000 gültige Unterschriften gesammelt, um »Privatisierung und Ausplünderung« der S-Bahn zu verhindern. Der Senat teile das Anliegen, die Leistungsfähigkeit der S-Bahn schnellstens wieder herzustellen und künftigen Leistungseinbrüchen vorzubeugen, ließ er gestern wissen. Das Volksbegehren sei dafür aber der ungeeignete Ansatz, weil viele der dafür vorgesehen Maßnahmen kurzfristig nicht umsetzbar seien. In Bezug auf die Werkstattkapazitäten sei es auch aus technischen Gründen nicht möglich, die Forderungen in der vorgegebenen Zeit zu erfüllen.

Der S-Bahn-Tisch verlangt u.a., dass auf jedem S-Bahnhof Aufsichtspersonal stationiert ist. Zudem soll das Unternehmen so viele Züge einsetzen wie vor der S-Bahn-Krise. Die Entlohnung der Mitarbeiter müsse mindestens nach den einschlägigen Tarifverträgen erfolgen.

Der Senat hat rechtliche Bedenken, weil damit in den laufenden Verkehrsvertrag eingegriffen werden soll. Auch hinsichtlich der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Betriebsgeheimnissen der S-Bahn. Denn die S-Bahn-Retter wollen täglich die Zahl der eingesetzten Bahnen veröffentlichen lassen. Der Senat moniert zudem - die S-Bahn fährt bekanntlich auch ins Brandenburger Umland -, dass Berliner Landesgesetze für Brandenburg nicht bindend seien. Und als dritten rechtlichen Einwand führt er an, dass die Forderungen in einem neuen Verkehrsvertrag nur erfüllbar seien, wenn sie der künftige S-Bahn-Betreiber auch akzeptiert. Per Gesetz lasse sich das nicht beschließen.

»Der Senat hat Angst vor dem Willen des Volkes«, kommentierte Rouzbeh Taheri vom S-Bahn-Tisch das faktische Verbot des Begehrens. Der Senat habe gezeigt, dass er von Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie nichts halte. Seine Argumente seien schon beim Wasser-Volksbegehren rechtlich verworfen worden, sagt Taheri. Mit dem Verbot solle lediglich Zeit gewonnen werden, um die S-Bahn zu verscherbeln.

In welchem Zeitraum das Verfassungsgericht über die Zulässigkeit des Begehrens entscheidet, ist offen. Der Senat sollte keine Fakten schaffen und mit der S-Bahn-Ausschreibung bis zum Gerichtsurteil warten, fordert Michael Efler vom Verein Mehr Demokratie.

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