Berlin (dpa/nd). Ob es Gammelfleisch geht oder um Missstände in einem Pflegeheim: Wer Kenntnisse über solche Dinge nicht für sich behält, sondern als sogenannter Whistleblower öffentlich macht, soll nicht gekündigt werden dürfen - dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den die SPD in dieser Woche im Bundestag einbringen will. »Unsere Gesellschaft profitiert von mutigen Arbeitnehmern, die auf Gammelfleischskandale oder Notstände in Pflegeheimen hinweisen«, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, am Dienstag in Berlin.
Der Gesetzentwurf beseitige Rechtsunsicherheit, indem er ein Anzeigerecht für Hinweisgeber festlege. »Maßreglungen, Mobbing und Kündigungen aufgrund von rechtmäßigen Hinweisen sind künftig verboten«, heißt es darin. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbots sollen dem Hinweisgeber oder Whistleblower Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld - sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Leistungsverweigerungsrecht - zustehen.
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
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