Der Sportmediziner Andreas Franke, jahrelang am Olympiastützpunkt Erfurt als Vertragsarzt tätig, hat Sportler mit einer umstrittenen Methode der Blutbestrahlung behandelt. Mindestens 28 sind es nach einer Liste der ARD, die auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz basiert. Franke behauptet, es handelte sich um Infektbehandlungen. Ausnahmegenehmigungen für medizinisch begründete Behandlungen sollen jedoch in keinem Fall vorgelegen haben. Die Methode stelle laut Franke kein Doping dar, da er nur kleine Blutmengen von bis zu 50 Millilitern entnommen, mit UV-Licht bestrahlt und reinjiziert habe.
Von den wenigen Athleten, deren Namen die ARD bislang veröffentlichte, hat noch keiner dementiert, Patient von Franke gewesen oder auf diese Weise behandelt worden zu sein. Gegen die Erfurter Eisschnellläuferin Judith Hesse, die Selbstanzeige erstattete, und Radfahrer Jakob Steigmiller (Erfurt) sollen Verfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit laufen.
Dass nicht in jedem Fall, etwa denen der ebenfalls auf der ARD-Liste stehenden Olympiasieger Nils Schumann (Leichtathletik) und Claudia Pechstein (Eisschnelllauf), Verfahren durch die Nationale Antidoping-Agentur NADA eingeleitet wurden, begründete deren Vorsitzende Andrea Gotzmann mit knappen personellen und finanziellen Ressourcen. Allerdings sind die Fälle der NADA bereits seit knapp einem Jahr bekannt.
Claudia Pechstein hat zwar bislang nicht kommentiert, ob sie wirklich von Franke behandelt wurde, der NADA jedoch bereits vorgeworfen, geheimen Schriftverkehr zwischen der nationalen und der Welt-Antidoping-Agentur WADA der Staatsanwaltschaft vorzuenthalten. Diese würden den Dopingvorwurf entkräften und damit die Sportler entlasten.
Aus den von Pechstein veröffentlichten E-Mails geht tatsächlich hervor, dass die deutsche Agentur Anfang 2010 die WADA um Klarstellung ersuchte, ob die Methode verboten sei. Die für die NADA offenbar verblüffende Antwort: »Zu diesem Zeitpunkt haben wir keinen Grund zu glauben, dass diese und ähnliche Methoden Doping darstellen …, so lange sie keine verbotenen Substanzen injizieren und solange sie keine Mengen von mehr als 50 Millilitern reinjizieren.«
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft allerdings bestätigt, dass sie jenen Schriftverkehr sehr wohl von der NADA erhalten habe, und nichts vertuscht worden sei. Trotzdem ließ sie den Dopingvorwurf nicht fallen. Die NADA wirft nun Pechstein vor, den Briefwechsel mit der WADA lückenhaft wiederzugeben und Fehlinterpretationen zu provozieren.
Im WADA-Code, der verbotene Mittel und Methoden auflistet, stand bereits bei Beginn von Frankes Behandlungen im Jahr 2005, dass Entnahme und Rückführung von Blut außer in medizinisch begründeten Fällen generell verboten seien. Mengengrenzwerte waren nicht enthalten. 2011 wurde der Code präzisiert und die UV-Methode nun namentlich als Doping eingestuft. David Howmann, Generaldirektor der WADA, stellte gestern klar: »Blutdoping war niemals, niemals erlaubt.« Beim Thema UV-Behandlung blieb er jedoch im Präsens: »Es ist eine Methode, die verboten ist.« Kein Wort von vergangenen Regelungen.
Wenn Franke oder die Athleten nicht auch ein Schriftstück der WADA vorliegen hatten, das die Methode vor 2011 erlaubte, hätten sie davon ausgehen müssen, dass sie Blutdoping betrieben, selbst wenn eine Wirkung bei gesunden Sportlern umstritten ist.
Bei kranken Athleten - Franke spricht ja von Infektbehandlungen - kann die UV-Bestrahlung jedoch zur schnelleren Genesung führen. Weniger Tage im Bett heißt mehr Trainingstage, heißt Leistungssteigerung durch Behandlung des Blutes. Das kann man als Manipulation oder anders gesagt als Doping bezeichnen. Sollte Pechstein deswegen belangt werden, gilt sie als Wiederholungstäterin, da das erste sehr fragwürdige Dopingurteil gegen sie immer noch Bestand hat. Dann würde die 39-jährige Berlinerin vermutlich lebenslang gesperrt werden.
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
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