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Von Kurt Stenger 11.02.2012 / Wirtschaft

Bankenrettung, Teil II

SoFFin wird wiederbelebt - zumindest bis zum Jahresende

Die Neuauflage des SoFFin ist beschlossene Sache. Mit dem Bankenrettungsfonds kann der Staat Garantien und Kredite ausreichen.

5,3 Milliarden Euro muss die teilverstaatlichte Commerzbank bis Juli einsammeln, um die neuen Eigenkapitalanforderungen der EU- Bankenaufsicht EBA zu erfüllen. Die Geldhäuser in Euroland sollen ab diesem Zeitpunkt mindestens neun Prozent ihrer Bilanzsumme als Eigenkapital vorhalten, um etwa gegen Ausfälle von Staatsanleihen aus Krisenländern gewappnet zu sein. Eigentlich möchte die Commerzbank die Milliarden aus eigener Kraft zusammenbekommen. Doch ob ihr dies gelingt, ist schon aufgrund der Tatsache, dass Europas Banken zusammen fast 115 Milliarden Euro aufzutreiben haben, alles andere als sicher.

Die Bundesregierung möchte deshalb gewappnet sein - und will den bis Ende 2009 befristeten Bankenrettungsfonds SoFFin aus der Zeit der Finanzkrise revitalisieren. Der Bundestag hatte Ende Januar mehrheitlich zugestimmt - am Freitag gab nun auch der Bundesrat grünes Licht. Allerdings lehnen es die Länder laut einem Entschließungsantrag ab, wieder mitzuhaften. Erneut geht es um zwölfstellige Summen. An diese hat sich die Öffentlichkeit mittlerweile so sehr gewöhnt, dass der SoFFin II kaum für Aufregung gesorgt hat. Er umfasst Kreditsummen von bis zu 80 Milliarden und einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro.

Der erste Fonds war einst in geheimem Gemauschel zwischen Regierungstechnokraten und Bankenvertretern über Nacht zusammengezimmert worden - zum Wohle des Finanzsektors, praktisch ohne Parlamentsrechte und mit maximalem Risiko für den Steuerzahler. Kritiker bemängeln, dass die Regierung die Kosten der Bankrenrettung noch immer verschweige. Beim SoFFin II sieht es etwas anders aus. Nicht zuletzt wegen einschlägiger Verfassungsgerichtsurteile bekommt das Parlament mehr Mitspracherecht. So kann nur der Haushaltsausschuss die letzten zehn Milliarden der vorgesehenen Kreditermächtigung freigeben. Von den restlichen 70 Milliarden sind wiederum 30 Milliarden Euro gesperrt und können nur von dem Gremium des Haushaltsausschusses, das den SoFFin kontrolliert, freigegeben werden.

Gestärkt wurden ferner die Kontrollmöglichkeiten durch die Bundesfinanzaufsicht BaFin: Diese kann künftig schon dann einen Sondervorstand mit Entscheidungsbefugnis in den Vorstand eines Geldhauses entsenden, wenn die Behörde nicht damit einverstanden ist, wie dieses seine Kapitallücke zu decken beabsichtigt.

Die Opposition im Bundestag ist dennoch unzufrieden. Die Grünen würden gerne das Parlament über alle SoFFin-Maßnahmen entscheiden lassen. Die SPD hätte gern den Bankensektor die Kosten der neuen Rettungsrunde bezahlen lassen. Die LINKE wirft der Regierung »Bankenhörigkeit« vor und vermisst Zwangsmaßnahmen.

Laut Union und FDP soll der SoFFin nicht zum Dauerzustand werden. Bis Ende 2012 dürfen Anträge eingereicht werden. Allerdings hatte Schwarz-Gelb bereits im Koalitionsvertrag eine Neuauflage ausgeschlossen.


Lexikon

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) wurde am 17. Oktober 2008, kurz nach der Lehman-Pleite, im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes eingerichtet. Dieses wurde im Eilverfahren am selben Tag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Neben Garantien vergab der SoFFin stille Einlagen (Commerzbank, Aareal Bank und WestLB) und kaufte Aktien (Commerzbank, HRE). Am höchsten sind die Risiken bei den »Bad Banks« von HRE und WestLB. nd

Dieser Artikel gehört zu folgenden Dossiers:

  • Griechenland - Schuldenschnitt mit Konjunktiven

    Griechenland befindet sich am Rande des Staatsbankrotts. Der Ausstieg aus dem Euro droht wie ein Damoklesschwert. Die Regierungsbildung nach den Parlamentswahlen, bei der die Linke stark zulegte, aber auch Rechtsextreme profitierten, war erfolglos. Nun stehen dem Land weitere Neuwahlen bevor. Siehe auch: Dossier Finanzkrise
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